Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Utting am Ammersee und der Träger der Kindertageseinrichtung haben zur Regelung der kommunalen Förderung der Betreuungsplätze eine Vereinbarung geschlossen. Demnach bedarf der jährliche Haushaltsplan des Telos-Kinderhauses der Zustimmung der Gemeinde.

 

Der Träger hat den Entwurf des Haushaltsplans 2018 vorgelegt. Auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Der Träger weist kein Defizit aus sondern einen Überschuss von 508,45 €.

 

Laut Vereinbarung trägt die Gemeinde Utting am Ammersee für das Telos-Kinderhaus unter anderem die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten.

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 hat sich der pädagogische und allgemeine Personalaufwand etwas erhöht, da es 2018 eine Tariferhöhung im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) gibt.

 

Des Weiteren sind in 2018 ein Bufdi-Praktikant und eine Vorpraktikantin für den Beruf der Erzieherin geplant.

 

Aufgrund der gesammelten Erfahrungen und der stetig steigenden Anforderungen in den letzten Jahren beantragt das Telos-Kinderhaus die Wochenstunden der Verwaltung um 3 Stunden zu erhöhen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 4.000,00 €.

 

Bei den Zuschüssen und den Elternbeiträgen geht der Träger von durchschnittlich
41 Kinder (Vorjahr: 42 Kinder) aus.

 

Für die Berechnung der Förderabschläge 2018 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gilt ein Basiswert von 982,06 €. der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.

 

Der Träger hat die kommunale und staatliche Förderung nach dem BayKiBiG auf Grundlage eines Basiswertes in Höhe von 1.128,35 € (Kalkulation Vorjahr: 1.084,23 €), auf den Beschluss von der Gemeinderatsitzung vom 16.11.2017 über den Haushalt der AWO „Seestrolche“ wird an dieser Stelle verwiesen. Auf die Förderung nach dem BayKiBiG hat der Träger einen Rechtsanspruch.

 

Die höheren Erlöse (Elternbeiträge und Zuschüsse BayKiBiG) führen bei einem ausgeglichenen Haushaltsplan 2018 zu einem Überschuss in Höhe von 508,45 € (Haushaltsplan 2017 Defizit von 356,24 €).

 

 

Im Saldo ergibt sich laut Haushaltsplan 2018 folgende Förderung:

 

 

Förderung

Förderung

2018

2017

Zuschüsse (BayKiBiG)

Gemeinde:

115.863,95 €

111.447,50 €

Zuschüsse (BayKiBiG)

Freistaat Bayern:

127.264,16 €

111.447,50 €

Betriebskostenzuschuss

+ 508,45 €

356,24 €

Förderung Gemeinde:

115.355,50 €

111.803,74 €

Förderung Gesamt:

242.619,71 €

223.251,24 €

 

Der Betriebskostenzuschuss laut Defizitvereinbarung hat sich wie folgt entwickelt:

 

Jahr

Betriebskostenzuschuss Wirtschaftsplan

Belegung im Durchschnitt

2013

30.402,95 €

55

2014

49.659,86 €

48

2015

7.706 €

42

2016

1.369,06 €

41

2017

356,24 €

42

2018

+ 508,45

41

 

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushalsplans 2018 für das Telos-Kinderhaus zu.


-ohne Gemeinderätin Gottschalk-