Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.09.2016 (TOP 7, auf die Niederschrift wird verwiesen), hat die Gemeinde Utting das Einvernehmen zu dem vorgenannten Vorhaben versagt.

 

Der Antrag in der Sitzung am 15.09.2016 beinhaltete folgendes Bauvorhaben: Die Aufschüttung wurde beantragt mit unbelastetem Baugrubenaushub und einer 30 cm starken Kies-Tragschichtdecke. Die Renaturierung der Hangböschung sollte als Grünfläche erfolgen. Die Auffüllfläche beträgt ca. 1065 m ², das Auffüllvolumen ca. 5200 m³.

 

Das Vorhaben ist ein Privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB, da das Grundstück einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einem untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Seitens der Gemeinde Utting können keine öffentlichen Belange gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 1 bis 8 BauGB genannt werden, welche dem Vorhaben entgegenstehen. Nachdem sich eine Auffüllhöhe von ca. 5 Metern ergibt, sollte vom Landratsamt Landsberg am Lech als unterer Bauaufsichtsbehörde geprüft werden, ob schädliche Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) hervorgerufen werden können oder ob naturschutzrechtliche Belange entgegenstehen (§ 35 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 BauGB).

 

 

Der Antragssteller hat die Pläne zwischenzeitlich dahingehend abgeändert, dass sowohl die Auffüllfläche als auch das Auffüllvolumen um mehr als 40 % reduziert wird. Die Auffüllfläche nach jetzigen Antrag beträgt 615 m², das Auffüllvolumen beträgt ca. 2.800 m³. Die beteiligten Fachbehörden (Naturschutz und Bodenschutz) haben dem Vorhaben unter Festsetzung von Auflagen zugestimmt. Zugleich hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck die betriebsdienliche Funktion des Vorhabens für die Weidegenossenschaft Utting eG bestätigt.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat uns den Antrag erneut für das Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden sollte.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.