Sachverhalt:
In der Sitzung am
20.07.2017 wurde bereits über eine Bauvoranfrage unter TOP 10 beraten. Hier
wurde einstimmig das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück 298/10, Gemarkung Utting
am Ammersee, Mühlstraße 8 c erteilt. (Auf die Sitzungsniederschrift vom
20.07.2017 wird verwiesen).
Das Grundstück
befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt sich daher nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Der Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 298/10 ist nur
zulässig, wenn das Bauvorhaben sich hinsichtlich der Art und des Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Zudem findet die örtliche
Gestaltungssatzung Anwendung, da das Grundstück im Geltungsbereich dieser
liegt.
Das Bauvorhaben ist mit einer Bebauung von EG + 1. OG +DG geplant. In der Umgebung befinden sich sowohl Häuser, welche nur EG + DG aufweisen, wie auch Häuser die mit EG + 1.OG + DG gebaut sind. Eine Bebauung mit EG + 1. OG + DG ist daher ebenfalls möglich und würde nicht gegen das Einfügungsgebot widersprechen.
Es ist eine Wandhöhe von 5,71 m +0,59 (6,30 m) Kniestock
geplant (Bauvoranfrage 6,50 m). Die Wandhöhen in der umliegenden Bebauung
liegen zwischen ca. 4,15 m bis ca. 6,63 m. Daher würde sich eine Wandhöhe von
6,30 m einfügen.
Das Gebäude soll mit einer Firsthöhe von 9,37 m (Bauvoranfrage ca. 9,25 m) errichtet werden. Die Dachneigung soll 38 Grad (Bauvoranfrage 35 Grad) betragen.
Das Haupthaus soll mit Maßen von 11,02 m x 7,85 m errichtet werden, die Garage mit ca. 6,56 m x 5,02 m x 3,55m/3,30m. Der Geländeverlauf wird leicht verändert, jedoch im Bereich des verträglichen.
Es kann zusammengefasst werden, dass sich das Bauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden sollte.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.