Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemeinderatsitzung am 02.02.2017 wurde über den Antrag auf 1. Tektur, Umstrukturierung, Erweiterung der Einzelhandelsfläche im EG, Vergrößerung des Parkdecks, Änderung der Parkplatzerschließung, Neubau einer Zufahrtsrampe ins 1. OG auf dem Grundstück Fl. Nr. 1256/3, 1256/4, Gemarkung Utting, Dießener Straße 29 unter Tagesordnungspunkt 7 beraten.

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben (1. Tektur) wurde einstimmig erteilt.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech hat den Tekturantrag geprüft und benötigt nun noch folgende Entscheidung über das Einvernehmen der Gemeinde.

 

„Für das Bauvorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „REWE“ hinsichtlich der Baugrenze erforderlich. Diese wird durch die Nebenräume und den Heizraum im Untergeschoss überschritten.“ Ein entsprechender Befreiungsantrag wurde im Landratsamt eingereicht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden sollte.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „REWE“ hinsichtlich der Baugrenzen wird erteilt.


-ohne Gemeinderat P. Noll-