Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich des Strukturkonzepts „Seeholz“ und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Strukturkonzept „Seeholz“ hat keinen rechtlichen Einfluss. Es dient als Orientierungshilfe ohne rechtliche Bindung.

 

Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich hinsichtlich Maß und Art in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

An den derzeitigen Bestand, mit einer Grundfläche von 19,14 m x 6,44 m ist ein Anbau im Westen mit einer Fläche von 6,44 m x 3 m geplant. Der Anbau wird sich an der Wandhöhe des Bestands von 2,70 m orientieren. Hinsichtlich der Geschossigkeit bleibt weiterhin EG + DG gegeben. Der Anbau wird nicht unterkellert. Die Dachneigung bleibt wie im Bestand 57 Grad. Die Stellplätze können in ausreichender Anzahl auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Da der Anbau hinsichtlich der Geschossigkeit und der Höhenentwicklung sich komplett am Bestand orientiert, fügt sich das Bauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Ziel des Strukturkonzepts „Seeholz“ ist das Herausstellen der städtebaulich und landschaftsplanerisch verträglichen Entwicklung ohne das bestehende Baurecht nach § 34 BauGB zu reduzieren, dennoch aber Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein weiteres Ziel ist die Freihaltung des Seeuferbereichs von zusätzlicher Bebauung, möglichst auch von Nebengebäuden.

 

Diesen Zielen steht das Bauvorhaben nicht entgegen, da der Anbau im Westen und damit zur Straße und nicht zum See erfolgt.

 

Der Bauantrag lautet zwar „Umbau und Erweiterung“ der Antrag beinhaltet jedoch nur die Erweiterung und keine Umbaumaßnahmen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden sollte.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.