Abstimmung:

Ja: 2, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstücks stellt einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Utting Süd. Die Begründung, der Änderungsantrag sowie Pläne mit einer gewünschten Bebauung sind als Anlage beigefügt.

 

Der Bauherr hatte bereits im März 2017 eine Anfrage für ein Vorhaben an die Gemeinde gestellt. Hierbei sollte geklärt werden, ob die große Eiche auf dem Grundstück Fl. Nr. 2541/6 entfernt werden kann, eine Zufahrtsrampe bis hinter zum Haus ermöglicht werden kann, und die Stellplätze auf eine andere Stelle verschoben werden können. Die Anfrage wurde mit dem Bauausschuss am 04.04.2017 vor Ort behandelt. Der Bauausschuss war einheitlich der Meinung, dass nicht alle Wünsche berücksichtig werden können. Eine Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich des zu erhaltenden Baums könne nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Das Grundstücks Fl. Nr. 2541/6 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Utting Süd. Mit der 20. Änderung des Bebauungsplan Utting Süd, wurden die Festsetzungen des Grundstücks überarbeitet.

 

Der Bebauungsplan soll in folgenden Punkten geändert werden:

 

A)   Abweichung der GRZ

B)   Verschiebung der im Bebauungsplan festgelegten Lage der Garagen

C)   Planung einer Einliegerwohnung und somit Schaffung weiterer Stellplätze (gefangener Stellplatz)

D)   Reduzierung des Abstands zur Einfahrt in die Garage; der unter Punkt 4.1 des Bebauungsplan Utting Süd auf 5 m zur Straßenbegrenzungsline festgesetzt wurde

 

Zu A) In der 20. Änderung wird auf die GRZ nicht eingegangen, hier muss der Ursprungplan herangezogen werden. In diesem wird eine GRZ von 0,20 festgesetzt.

 

Zur GRZ zählt die Fläche des Hauses, der Garagen und Stellplätze sowie der Zufahrten. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 % überschritten werden.

 

Die Grundfläche für das Haus, Garage und Zufahrt würde zu einer GRZ von 0,33 führen.

 

Das Grundstück hat einen besonderen Zuschnitt bzw. Verlauf. Die Probleme der Bebauung können zum Teil nachvollzogen werden. Es wird auf die Erläuterung in dem Antrag verwiesen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, der Änderung des Bebauungsplans Utting Süd für das Grundstück Fl. Nr. 2541/6 nicht zuzustimmen.

 

Nach kurzer Diskussion über die Abgrabung einer evtl. Variante mit Tiefgarage und der Zufahrt fasst der Gemeinderat nachfolgenden Beschluss.


Beschluss:

 

1.    Mit der Änderung des Bebauungsplans besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ beauftragt.

 

3.    Der Gemeinderat Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 23. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ für das Grundstück Fl. Nr. 2541/6, Gemarkung Utting am Ammersee, Andechser Straße 7. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

4.    Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.