Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden Beteiligungsverfahren zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche durchgeführt. Hierbei hatten Sie Gelegenheit, zu den Ihre Kommune betreffenden Themen der Teilfortschreibung Stellung zu nehmen.

 

Der Bayerische Landtag hat nunmehr in seiner Sitzung am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich noch Änderungen an der Teilfortschreibung. 

 

Zu den Zieländerungen in folgenden Festlegungen wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt:  - 2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),  - 3.3 Vermeidung von Zersiedelung sowie - 5.3.1 Lage im Raum (Einzelhandelsgroßprojekte).

 

Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist außerdem eine Änderung bei § 3 Übergangsregelung zu Lärmschutzbereichen.

 

Eine weitere Maßgabe des Landtages betrifft den Grundsatz 6.1.2 Höchstspannungsfreileitungen. Hierzu wird im Lichte von Art. 16 Abs. 6 Satz 5 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) von einer erneuten Beteiligung abgesehen. 

 

In den Bereichen - 2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“) und - 2.2.4 Vorrangprinzip sowie - Anhang 3 Alpenplan – Blatt 1 haben sich im Rahmen des Zustimmungsverfahrens des Landtages keine Änderungen ergeben. Daher sind sie auch nicht Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens.

 

Die ersten Beteiligungsverfahren zu den beiden Teilfortschreibungen hatten zu einzelnen Änderungen in den Festlegungen und deren Begründung geführt, die der Ministerrat in seiner Sitzung am 28.03.2017 beschlossen hat.

 

So wurde unter 2.1.11 Doppel- und Mehrfachorte (vormals 2.1.10) ein zusätzlicher Grundsatz aufgenommen. Ferner erfolgten Ergänzungen und Klarstellungen in den Begründungen (z. B. zu 2.1.6, 2.1.7 und 3.3). Diese Änderungen bedürfen gemäß Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG keiner erneuten Beteiligung und sind daher nicht Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsverfahrens.

 

Die konkrete Fassung des Fortschreibungsentwurfs ist dem Entwurf der Änderungsverordnung zu entnehmen. Hierin sind die Änderungen, die Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens sind, kenntlich gemacht. Stellungnahmen sind ausschließlich zu den kenntlich gemachten Änderungen sowie deren Begründung möglich.

 

Zum besseren Verständnis sind dennoch die gesamte Teilfortschreibung und darüber hinaus bei den Festlegungen unter den Nrn. 2.1 Zentrale Orte und 3.3 Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot die Begründungen zur Gänze in den Text aufgenommen. 

 

Gemäß Art. 16 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 1 BayLplG sind die Kommunen erneut zu beteiligen, wenn sich nochmals Änderungen des Planentwurfs ergeben haben, von denen sie betroffen sind. Sie haben die Möglichkeit, zu den aufgrund der Maßgaben des Landtages erfolgten Änderungen

 

bis zum 22.12.2017

 

gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellung zu nehmen. Eine Verlängerung der Frist kann nicht eingeräumt werden. Stellungnahmen, die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 

 

Hinweise, Anregungen oder Einwendungen sollten möglichst unter Angabe der jeweils betroffenen Änderungen erfolgen.

 

Der Entwurf der Änderungsverordnung kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden. Ferner liegt der Entwurf beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bis zum 22.12.2017 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.  Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München, Zi. KD/M 403, Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg, Zi. 114.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass keine Äußerung durch die Gemeinde erfolgen sollte.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat gibt keine Äußerung ab.