Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 21.09.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.09.2017 ortsüblich bekannt gemacht. 

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Moinitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ beauftragt.

 

Herr Schaser war in Sitzung anwesend sein und hat den Planungsentwurf vorstellen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ in der Fassung vom 16.11.2017.

Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.