Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2016 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017 dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend festgestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Montag den 06.11.2017 die Jahresrechnung 2016 geprüft. Hierbei ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen oder Unstimmigkeiten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Herr Alexander Noll erläutert kurz den Prüfungsablauf der örtlichen Rechnungsprüfung 2016.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.


Beschluss:  - ohne 1. Bürgermeister Lutzenberger -

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 festgestellt und sich mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Jahr 2016 einverstanden erklärt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung erteilt der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2016 die Entlastung.