Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Utting am Ammersee und der Träger der Kindertageseinrichtung haben zur Regelung der kommunalen Förderung der Betreuungsplätze eine Vereinbarung geschlossen. Demnach bedarf der jährliche Haushaltsplan des AWO-Kinderhorts „Seestrolche“ der Zustimmung der Gemeinde.

 

Der Träger hat den Entwurf des Haushaltsplans 2018 vorgelegt. Auf die der Sitzungseinladung beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Laut Vereinbarung trägt die Gemeinde Utting am Ammersee für den AWO-Kinderhort unter anderem die Ausgaben für den Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten.

 

Gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 ergeben sich v. a. beim Personalaufwand Änderungen. Grund hierfür ist die erfolgende Tariferhöhung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE).

 

Bei den Zuschüssen und den Elternbeiträgen geht der Träger von durchschnittlich
34 Kinder (Vorjahr: 33 Kinder) aus. Die Elternbeiträge werden moderat erhöht.

 

Für die Berechnung der Förderabschläge 2018 nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gilt ein Basiswert von 982,06 €. der Basiswert wird jährlich durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration anhand der Entwicklung der Personalkosten angepasst und bekannt gegeben. Durch Multiplikation mit dem Buchungszeit bzw. Gewichtungsfaktor verändert sich der Förderbetrag.

 

Der Träger hat die kommunale und staatliche Förderung nach dem BayKiBiG auf Grundlage eines Basiswertes in Höhe von 1.128,35 € (Kalkulation Vorjahr: 1.084,23 €) und durchschnittlich 34 Kinder (Vorjahr: 33 Kinder) kalkuliert. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung auf jeweils 51.480,97 € (Haushaltsplan 2017: 50.660,65 €). Auf die Förderung nach dem BayKiBiG hat der Träger einen Rechtsanspruch.

 

Die höheren Erlöse (Elternbeiträge und Zuschüsse BayKiBiG) führen bei einem ausgeglichenen Haushaltsplan 2018 zu einem geringen Betriebskostenzuschuss der Gemeinde Utting in Höhe von 6.207,13 € (Kalkulation Vorjahr: 6.418,96 €).

 

Im Saldo ergibt sich laut Haushaltsplan 2018 folgende Förderung:

 

Förderung

Förderung

2017

2018

Zuschüsse (BayKiBiG)

Gemeinde:

50.660,65 €

51.480,97 €

Zuschüsse (BayKiBiG)

Freistaat Bayern:

50.660,65 €

51.480,97 €

Betriebskostenzuschuss

6.418,96 €

6.207,13 €

Förderung der Gemeinde:

57.079,61 €

57.688,10 €

Förderung gesamt:

107.740,26 €

109.169,07 €

 

Der Betriebskostenzuschuss laut Defizitvereinbarung hat sich wie folgt entwickelt:

Jahr

Betriebskostenzuschuss Wirtschaftsplan

Rückzahlung an Gemeinde lt. Abrechnung

Belegung im Durchschnitt

2013

4.672,95 €

3.857,04 €

42

2014

23.546,16 €

3.725,47 €

30

2015

13.012,91 €

12.116,15 €

24

2016

5.503,26 €

16.845,97 €

32

2017

6.418,96 €

 

 

 

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich folgenden Beschluss.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushalsplans 2018 für den AWO-Kinderhort „Seestrolche“ zu.