Sachverhalt:
Am 01.08.2017 trat die neue
Friedhofssatzung in Kraft. Die Verwaltung hat anschließend den als Anlage
beigefügten Entwurf der Friedhofsgebührensatzung erstellt. Zusätzlich wurde ein
Entwurf der Friedhofsgebührensatzung für eine mögliche Baumbestattung als
Anlage beigefügt. Der Gemeinderat muss über diese Möglichkeit der
Bestattungsform noch endgültig entscheiden. Zuletzt wurde hierüber in der
Gemeinderatssitzung im Dezember 2016 beraten. Die Satzung soll zum 01. Dezember 2017 in Kraft
treten.
Bei der
vorliegenden Kalkulation wurden die Grabgröße, die Anzahl der Grabstellen und
die zusätzliche Möglichkeit der Urnenbeisetzung in Erdgräbern berücksichtigt.
Die Kosten für die Urnennischen wurden diesen direkt zugeordnet. Der Gebühr für
die Benutzung des Leichenhauses wurde die Anzahl der durchschnittlichen
jährlichen Benutzungstage zugrunde gelegt. Darüber hinaus steigt die
Bearbeitungsgebühr je Bestattungsfall von bisher 22;- € auf 36,- €. Bisher
wurden dazu die Verwaltungskosten nur eingeschränkt berücksichtigt, mit jedem
Bestattungsfall ist nicht nur eine Bescheiderstellung, sondern auch u.a. viele
einzelne Koordinationstätigkeiten erforderlich.
Der
Kostendeckungsgrad liegt jeweils bei 100 % und das Defizit aus den Jahren 14-17
wurde ausgeglichen. Im Bereich der Friedhofsgebührenkalkulation ist der
Überschuss bzw. der Verlust aus dem vorigen Kalkulationszeitraum (hier 14 - 17)
nicht zwingend in den neuen Zeitraum zu übertragen (Art. 8 Abs. 6 Satz 3 KAG). Dies
vor allem deshalb, weil der Nutzerkreis im Gegensatz zu Wasser- und
Abwassergebühren nicht über alle Zeiträume identisch ist. Hier gäbe es also
noch gewisse Spielräume für die Gebührenanpassung, wobei die Regelung dann
konsequent zu beachten wäre.
Als Baumart
für die Baumbestattung wird von Seiten der Verwaltung die Linde empfohlen.
Der
Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich folgenden Beschluss.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Gebührensatzung mit
1. einem Kostendeckungsgrad von 100 % und
2. dass die Verluste aus 2014-2017 einbezogen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bestattungsform der Baumbestattung in die Haushaltsplanungen 2018 mit aufzunehmen.
Nachrichtlich:
Der Gemeinderat hat zuletzt zum
01.07.2012 eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen.