Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 01.08.2017 trat die neue Friedhofssatzung in Kraft. Die Verwaltung hat anschließend den als Anlage beigefügten Entwurf der Friedhofsgebührensatzung erstellt. Zusätzlich wurde ein Entwurf der Friedhofsgebührensatzung für eine mögliche Baumbestattung als Anlage beigefügt. Der Gemeinderat muss über diese Möglichkeit der Bestattungsform noch endgültig entscheiden. Zuletzt wurde hierüber in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2016 beraten. Die Satzung soll zum 01. Dezember 2017 in Kraft treten.

Bei der vorliegenden Kalkulation wurden die Grabgröße, die Anzahl der Grabstellen und die zusätzliche Möglichkeit der Urnenbeisetzung in Erdgräbern berücksichtigt. Die Kosten für die Urnennischen wurden diesen direkt zugeordnet. Der Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses wurde die Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Benutzungstage zugrunde gelegt. Darüber hinaus steigt die Bearbeitungsgebühr je Bestattungsfall von bisher 22;- € auf 36,- €. Bisher wurden dazu die Verwaltungskosten nur eingeschränkt berücksichtigt, mit jedem Bestattungsfall ist nicht nur eine Bescheiderstellung, sondern auch u.a. viele einzelne Koordinationstätigkeiten erforderlich.

Der Kostendeckungsgrad liegt jeweils bei 100 % und das Defizit aus den Jahren 14-17 wurde ausgeglichen. Im Bereich der Friedhofsgebührenkalkulation ist der Überschuss bzw. der Verlust aus dem vorigen Kalkulationszeitraum (hier 14 - 17) nicht zwingend in den neuen Zeitraum zu übertragen (Art. 8 Abs. 6 Satz 3 KAG). Dies vor allem deshalb, weil der Nutzerkreis im Gegensatz zu Wasser- und Abwassergebühren nicht über alle Zeiträume identisch ist. Hier gäbe es also noch gewisse Spielräume für die Gebührenanpassung, wobei die Regelung dann konsequent zu beachten wäre.

 

 

Als Baumart für die Baumbestattung wird von Seiten der Verwaltung die Linde empfohlen.

 

Der Finanzausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich folgenden Beschluss.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Gebührensatzung mit

1.    einem Kostendeckungsgrad von 100 % und

2.    dass die Verluste aus 2014-2017 einbezogen werden.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Bestattungsform der Baumbestattung in die Haushaltsplanungen 2018 mit aufzunehmen.

 

 

 

Nachrichtlich:

Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.07.2012 eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen.