Abstimmung:

Sachverhalt:

 

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2020 bis 2022 an. 

 

Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibungen wurde mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.

 

Die Gemeinde Utting ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinde während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet.

 

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote. Hierzu wird auf die Anlage verwiesen.

 

Mehrkosten von Ökostrom gegenüber Normalstrom:

 

Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. +0,00 - 0,3 ct/kWh

Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. +0,5 – 1 ct/kWh

 

Die Verwaltung hat zudem im Rahmen der Datenaktualisierung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standartlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).

 

Der Jahresverbrauch liegt bei durchschnittlich 270.000 kWh, dies hätte eine Erhöhung von 2.700 € bei Ökostrom mit Neuanlagenquote zur Folge.


Beschluss:  8 : 8 - damit abgelehnt -

 

Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022

 

 

è „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“

 

beschafft werden.

            Damit wird weiterhin 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote bezogen.

 

 

Beschluss:  16 : 0

 

1.     Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

 

2.    Die Abnahmestellen erfolgt in einem Standartlos (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder

ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen sollen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden