Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Folgende Änderungen zum genehmigten Bauantrag sind aufgetreten, welche einer Tektur bedurften:

-       Verlegung Standort Garage

-       Errichtung eines Schuppens am ursprünglichen Standort Garage

 

Im Rahmen des Tekturantrags beantragt der Bauherr folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Waldaweg“:

 

-       Befreiung gemäß § 31 BauGB wegen Verlegung der Lage der Garage außerhalb des festgesetzten Garagenbaufensters.

 

Die Garage kann aufgrund des Gefälles des Grundstücks, nicht an der geplanten Stelle errichtet werden. Nun soll die Garage südlich errichtet werden und an der Stelle, wo das Garagenbaufenster eingezeichnet war, soll ein Schuppen errichtet werden.

 

Der Befreiung und der 1. Tektur kann grundsätzlich zugestimmt werden, da vor der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ das Baufenster für die Garage an derselben Stelle lag, wie bei der jetzigen Planung.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur 1. Tektur und dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB wird erteilt.