Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag für Errichtung eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 2579/1, Gemarkung Utting am Ammersee, Stefan-Dietrich-Str. 4 gestellt.

Auf dem Grundstück steht bereits ein Haus.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Daher ist die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB zu prüfen. 

 

Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich hinsichtlich Maß und Art in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Gebäude ist mit einer Bebauung mit EG +DG und einer Grundfläche von 11,00 m x 9 m geplant. Die Wandhöhe beträgt ca. 5,60 m. Die Firsthöhe beträgt 7,56 m. Das Dach soll als Satteldach mit einer Dachneigung von 35° ausgeführt werden. Im Gebäude soll eine Wohneinheit entstehen. Zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Auf der östlichen Seite soll eine Terrasse (7,31 m x 3,50 m) entstehen und auf der westlichen Seite eine kleinere gepflasterte Fläche in 2,70 m tiefe, welche den Charakter eines Lichtschachtes hat. Die Garage soll mit einer Breite von 3 m und einer Länge von 5,98 m errichtet werden. Beide Stellplätze (Garage und Stellplatz) sind separat anfahrbar. Das Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz fügt sich hinsichtlich Maß und Art in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.


Beschluss:  - ohne Gemeinderat Münzer -

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz wird erteilt.