Sachverhalt:
Für das Projekt der VR-Bank auf dem Grundstück Fl. Nr. 63, Gemarkung Utting, Seefelderhofberg 12/Schondorferstr. 2 wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB durch den Gemeinderat erlassen.
Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans und der 1. Nachtrag
zum Durchführungsvertrag hat nur zu Folge, dass der Vorhaben- und
Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag angepasst werden müssen, dies
aber kein Bauleitplanverfahren auslöst, da der vorhabenbezogene Bebauungsplan gleichbleibt.
Der 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „VR-Bank“ wurde am 08.11.2017 an die VR-Bank zur Unterzeichnung
gesandt.
Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist als Anlage
beigefügt ebenso wie der nun zu unterzeichnende Durchführungsvertrag.
è Als Anlage ist
ebenfalls eine Übersicht über die Änderungen beigefügt.
Es reicht eine Genehmigung durch den Gemeinderat, dass der 1. Nachtrag
des Durchführungsvertrags mit der 1. Änderung des Vorhaben- und
Erschließungsplans wirksam wird.
Es ist geplant, dass die VR-Bank demnächst einen Bauantrag einreichen
wird, der alle Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben-
und Erschließungsplans (1. Änderung) einhält. Die Gemeinde Utting wird diesen
Antrag im Rahmen des Freistellungsverfahren behandeln.
Frau Gemeinderätin Standfest merkt die Anzahl der notwendigen
Stellplätze an, wenn im 1. OG Wohnen anstatt Gewerbe untergebracht wird. 1.
Bürgermeister Lutzenberger teilt mit, dass der Bebauungsplan keine Nutzung für
das 1. OG vorschreibt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich nachfolgenden Beschluss.
Beschluss:
Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie der 1. Nachtrag des Durchführungsvertrags zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „VR-Bank“ wird genehmigt.