Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Flächennutzungsplan ist ein Plan, der die Gemeinde und die an seiner Aufstellung beteiligten öffentlichen Planungsträger bindet, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Dem Einzelnen gegenüber hat er aber grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung (internes Planungsinstrument).

 

 

Zum Antrag und den Anmerkungen ist auszuführen, dass die Wohngebietsgrenze sowohl im westlichen Teil des Grundstückes, wie auch im östlichen Teil, sich an dem Bestandsgebäude und an dem Baurecht orientiert und somit nicht willkürlich oder beliebig ist.

Warum das Finanzamt Landsberg am Lech 50 % statt 30 % als Wohngebietsgrenze festsetzten, kann nicht beurteilt werden. Jedoch hat diese Festsetzung keinerlei Bedeutung für unsere Festsetzungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Utting sowie für das Baurecht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt überwiegend dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans wird nicht zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt ein Schreiben an das Finanzamt zu senden,

hier soll erläutert werden, dass die Wohngebietsgrenze 30 % und nicht 50 % entspricht.