Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Eigentümer stellen den Antrag auf Änderung der Festsetzung 2.1 „Grundfläche“ des Bebauungsplans „Hechelwiese“ für das Grundstück Fl. Nr. 2491, Gemarkung Utting, Hechelwiesenweg 9a.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die GR zählt unter den Tatbestandteil „Maß der baulichen Nutzung“, was von der Gewichtung eines der wichtigsten zu gewichtenden Tatbestandsmerkmale des qualifizierten Bebauungsplans ist. Da eine Überschreitung von 16 qm nicht mehr als gering zu werten ist, hat der Eigentümer einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ gestellt, eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans ist nicht möglich.

 

Mit der 7. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ wurde auch auf dem Grundstück Fl. Nr. 2491 ein Baugrund mit einer GR von 115 ausgewiesen, s.h. Anlage; 7. Änderung Bebauungsplan Hechelwiese.

 

Der Eigentümer beantragt nun die GR auf mind. 131 zu erhöhen. Für die Grundstücke, die mit der 7. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ ein Baurecht erhielten wurde eine GR von 115-125 als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.

Für alle anderen Grundstücke im Umgriff des Bebauungsplan „Hechelwiese“, wurde bei der Gesamtüberarbeitung (6. Änderung Hechelwiese) als Maß der baulichen Nutzung eine GRZ von 0,2 festgesetzt.

Das Grundstück Fl. Nr. 2491 hat eine Grundfläche von 764 m². Bei einer festgelegten GR von 115 entspricht dies einer GRZ von 0,15. Würde man das Grundstück an die Festsetzung der Gesamtüberarbeitung mit dem Maß der baulichen Nutzung von GRZ 0,2 anpassen hätte der Bauherr eine GR von 152.

 

In der Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplan „Hechelwiese“ wird unter Maß der baulichen Nutzung wie folgt ausgeführt: „Die geplante bauliche Dichte im Planungsgebiet beträgt 0,3 bzw. 0,35 GFZ. Eine bauliche Verdichtung gegenüber der Umgebung soll nicht erfolgen. Die Gemeinde will in Verbindung mit der Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen eine landschafsgebundene Ausprägung des Baugebietes erreichen. 

 

Es ist nun eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob für den Bereich, welcher die 7. Änderung des Bebauungsplan „Hechelwiese“ umfasst, die GR erhöht werden soll, da bei einer möglichen Zustimmung zu diesem Antrag ein Präzedenzfall geschaffen wird.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass dem Beschlussvorschlag gefolgt werden sollte.


Beschluss:

 

1.    Mit der Änderung des Bebauungsplans Hechelwiese für das Grundstück Fl. Nr. 2491, Gemarkung Utting, besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der Entwurfsplanung der 17. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ beauftragt.

 

3.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Bebauungsplans „Hechelwiese“ für das Grundstück Fl. Nr. 2491, Gemarkung Utting am Ammersee, Hechelwiesenweg 9a und die Änderung im § 13 b BauGB-Verfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

 

4.    Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.