Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 04.05.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 22. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ im § 13 a BauGB-Verfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.09.2017 ortsüblich bekannt gemacht.  

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 22. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ beauftragt.

 

Der Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 21.09.2017, ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 22. Änderung des Bebauungsplans „Utting Süd“ in der Fassung vom 21.09.2017.

Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.