Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1541/19 Gemarkung Utting, Holzhauser Straße 55 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Utting-Süd".

 

Die bestehende Garage weist derzeit eine Grundfläche von 36 m² auf. Der Anbau ist mit 2,99 m x 6,00 m geplant (17,94 m²), damit erhöht sich die Fläche der Garage auf insgesamt 53,94 m². Somit unterliegt die Garagenerweiterung der Genehmigungspflicht (Art. 55 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO), da Garagen einschließlich überdachter Stellplatze mit einer Fläche bis zu 50 m² genehmigungsfrei sind.

 

Unter der Festsetzung 3.2 Dächer, des Bebauungsplans Utting Süd, wurde festgesetzt, dass die Dächer von Garagen in das Dach des Hauptgebäudes einzubeziehen bzw. diesem in Material und Neigung anzugleichen sind.

 

Unter der Festsetzung 4 Garagen, des Bebauungsplans Utting Süd,

(4.1) Garagen müssen mit Ihrer Einfahrtsseite mind. 5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sein.

(4.2) Nebengebäude und Garagen sind in gleicher Gestaltung wie die Hauptgebäude mit Satteldach auszuführen oder unter dem Dach des Hauptgebäudes unterzubringen. Die Traufhöhe an der Grundstücksgrenze darf 2,50 m nicht überschreiten

 

Der Anbau der Garage ist mit einer Dachneigung von 25 Grad, Pfanneneindeckung Pfettendachstuhl geplant. Die Traufhöhe ist mit 2,24 m geplant, die Firsthöhe mit 3,94 m.

 

Die geplante Erweiterung der Garage ist hinsichtlich der Lage möglich, da die Einfahrt nicht direkt von der Straße, sondern aus südlicher Richtung erfolgt. Auch alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans Utting Süd werden eingehalten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden sollte.

 

 

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.