Das Grundstück Fl. Nr. 1541/19 Gemarkung Utting, Holzhauser Straße 55
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Utting-Süd".
Die bestehende Garage weist derzeit eine
Grundfläche von 36 m² auf. Der Anbau ist mit 2,99 m x 6,00 m geplant (17,94
m²), damit erhöht sich die Fläche der Garage auf insgesamt 53,94 m². Somit
unterliegt die Garagenerweiterung der Genehmigungspflicht (Art. 55 Abs. 1, Art.
57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO), da Garagen einschließlich überdachter
Stellplatze mit einer Fläche bis zu 50 m² genehmigungsfrei sind.
Unter der Festsetzung 3.2 Dächer, des
Bebauungsplans Utting Süd, wurde festgesetzt, dass die Dächer von Garagen in
das Dach des Hauptgebäudes einzubeziehen bzw. diesem in Material und Neigung
anzugleichen sind.
Unter der Festsetzung 4 Garagen, des
Bebauungsplans Utting Süd,
(4.1) Garagen müssen mit Ihrer Einfahrtsseite
mind. 5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sein.
(4.2) Nebengebäude und Garagen sind in
gleicher Gestaltung wie die Hauptgebäude mit Satteldach auszuführen oder unter
dem Dach des Hauptgebäudes unterzubringen. Die Traufhöhe an der
Grundstücksgrenze darf 2,50 m nicht überschreiten
Der Anbau der Garage ist mit einer
Dachneigung von 25 Grad, Pfanneneindeckung Pfettendachstuhl geplant. Die
Traufhöhe ist mit 2,24 m geplant, die Firsthöhe mit 3,94 m.
Die geplante Erweiterung der Garage ist hinsichtlich
der Lage möglich, da die Einfahrt nicht direkt von der Straße, sondern aus
südlicher Richtung erfolgt. Auch alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans
Utting Süd werden eingehalten.
Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten
und empfiehlt einheitlich, dass das Einvernehmen erteilt werden sollte.