Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 21.09.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ im § 13 b BauGB-Verfahren beschlossen (s.h. Protokoll zur Sitzung vom 21.09.2017, TOP 3).

Für das Verfahren finden die Vorschriften des § 13 b BauGB –Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren- Anwendung.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.09.2017 ortüblich bekannt gemacht.

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde mit der 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ beauftragt.

 

Im Vorschlag des Planungsverbandes, welcher bei der Sitzung am 21.09.2017 beim Aufstellungsbeschluss vorgestellt wurde, wird als Maß der baulichen Nutzung eine GR 100 (max. zulässige Grundfläche) festgesetzt.

Die Eigentümer stellten nun einen Antrag (s.h. Anlage), dass die gesamte GR auf 140 festgesetzt werden sollte und zwei Doppelhaushälften errichtet werden können.

 

Herr Schaser vom Planungsverband erklärte, dass sich das Grundstück am Ende der Stichstraße im Übergang zur freien Landschaft befindet und daher die GR von 100 und das festgesetzte Einfamilienhaus definiert wurde.

Eine GR von 140 sei aber denkbar, da südlich bereits weitaus dichter bebaute Grundstücke und hier überwiegend Doppelhausgrundstücke seien.

 

Es sind bereits 2 Wohneinheiten je Einzelhaus zulässig. Das ermöglicht grundsätzlich den Bau eines faktischen Doppelhauses ohne Grundstücksteilung, wie es auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/4 angestrebt wird. Seitens des Planungsverbandes wird folgende Lösung vorgeschlagen:

 

Vergrößerung der GR auf 140 qm, Umformulierung der Festsetzung der Zahl der Wohneinheiten (2 WE pro Einzelhäuser oder 1 WE pro DH-Hälfte) und Aufnahme des Doppelhauses in die zulässige Bauweise.

 

Der Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 19.10.2017, ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vorberaten und empfiehlt uneinheitlich aber überwiegend, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden sollte.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum in der Fassung vom 19.10.2017.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.