Sachverhalt:
Für die
Bauphase des Refugiums ist die Sperrung des Parkplatzes am Bahnhof
erforderlich.
Die
Sperrung ist mindestens bis zur Fertigstellung des Kellers aufrecht zu
erhalten.
Details
hierzu können erst im Verlauf des Baus vor Ort besprochen werden.
Seit
der Errichtung der Sperrung zum 18.03.2024 sind verschiedene Rückmeldungen über
die nun schwierige Parkplatzsituation in der Verwaltung eingegangen. Zwei der
Rückmeldungen kommen von Mietern des Bahnhofsgebäudes.
Zur
Errichtung der Baugrube (Böschungswinkel) wird uns durch die
Grundstücksnachbarin (Bahnhofsgebäude) großzügig deren Grundstück unentgeltlich
zur Verfügung gestellt.
Der
Gemeinderat hat nun darüber zu befinden, ob durch die Verwaltung ein
Behelfsparkplatz ausgewiesen wird, anbieten würde sich hier die Wiese unterhalb
des Rathauses.
Beschluss:
Die
Wiese unterhalb des Rathauses wird zunächst für 4 Wochen als Parkplatz
ausgewiesen. Bis zur nächsten Sitzung soll durch die Verwaltung geprüft werden,
ob durch die teilweise Verrohrung des am Waldaweg führenden Wassergrabens, eine
Zufahrt zum nicht für die Baustelle benötigten Teile des Parkplatzes,
geschaffen werden kann.