Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Wasserwacht Utting ist an die Feuerwehr herangetreten und hat angefragt, ob es grundsätzlich möglich wäre zwei Einsatzfahrzeuge (Mehrzweckfahrzeug und HVO) auf dem Gelände des Feuerwehrhauses unterzustellen (das Mehrzweckfahrzeug parkt bereits auf dem Gelände).

 

Zu diesem Zweck soll ein Doppelcarport im Bereich der Maria-Theresia-Straße errichtet werden. Der Carport soll an drei Seiten geschlossen sein und optisch sowie farblich der vorhandenen Hütte für die Netzersatzablage ausgestaltet werden. Der Carport kann nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO bis zu 50 m² Grundfläche verfahrensfrei als Grenzbau errichtet werden.

 

Die Zustimmung der beiden Feuerwehrkommandanten zu diesem Vorhaben liegt vor.

Die Baukosten werden vom BRK getragen.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wir beauftragt eine Vereinbarung mit dem BRK zur Errichtung eines Carports auf dem Gelände der Feuerwehr zu schließen. Die Nutzungsdauer ist zunächst auf 10 Jahre festgesetzt.

 


ohne GR Noll