Sachverhalt:
Für die rechtzeitige Bereitstellung der benötigten Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen, ist der frühzeitige Einstieg in die Planung notwendig, da der Prozess der Umsetzung erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nimmt.
Daher wurde im Gremium bereits schon mehrmals über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung der Kinderbetreuungsplätze beraten und beschlossen.
Folgende Standorte wurden dabei favorisiert:
- Pfarrheim
- Schule
- Gebäude in der Bahnhofstraße 31
In der Sitzung des Gemeinderats vom 29.06.2023, wurde beschlossen, dass der Standort „Pfarrheim“ nicht in Betracht kommt. Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 28.09.2023 beschlossen, dass der Standort „Schule“ ebenfalls nicht Betracht kommt.
Vorteile des Standorts in der Bahnhofstraße 31:
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Trägerfrage geklärt |
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klare Fördersituation |
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zentrale Lage / Stärkung Ortskern |
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Synergien in der Außengestaltung
möglich (Mehrfachbeauftragung Städtebauförderung) |
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Zusätzlich wurde die betroffene Fachstelle im Landratsamt Landsberg am Lech, sowie die Kinderhilfe Oberland um Stellungnahme ihrerseits zum Standort „Bahnhofstraße 31“ gebeten:
Die eingegangenen
Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage angehängt.
Platzgestaltung
des Umfelds „Bahnhofstraße 31“:
Bei der
Bedarfsmitteilung 2024 der Städtebauförderung, wurde unter anderem eine
Machbarkeitsstudie zur Platzgestaltung des Umfelds der Bahnhofstraße 31
angemeldet.
Nachdem die
Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Bahnhofstraße 31, zusätzlich die
Umgestaltung des Aussenbereichs (Spielflächen für die Kinder) erfordert, kann
gleichzeitig die Platzgestaltung des Umfelds in diesem Bereich erfolgen.
Die angekündigte
Machbarkeitsstudie als auch die tatsächliche Umbaumaßnahme, wird nach Aussage
der Reg.v.Obb. durch die Städtebauförderung unterstützt. Der Aussenbereich der
Kindertageseinrichtung wird ebenfalls durch FAG.Mittel gefördert.
Der Vorteil liegt
darin, dass die Planungsleistung durch einen Fachplaner in einem Gesamtkonzept
erfolgen kann (das in 2 Lose aufgeteilt wird) und das die Maßnahme wie
beschrieben gefördert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Weiterentwicklung des Standortes zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze mit Platzgestaltung in Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung zu.