Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die rechtzeitige Bereitstellung der benötigten Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen, ist der frühzeitige Einstieg in die Planung notwendig, da der Prozess der Umsetzung erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nimmt.

 

Daher wurde im Gremium bereits schon mehrmals über die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung der Kinderbetreuungsplätze beraten und beschlossen.

 

Folgende Standorte wurden dabei favorisiert:

-       Pfarrheim

-       Schule

-       Gebäude in der Bahnhofstraße 31

 

In der Sitzung des Gemeinderats vom 29.06.2023, wurde beschlossen, dass der Standort „Pfarrheim“ nicht in Betracht kommt. Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 28.09.2023 beschlossen, dass der Standort „Schule“ ebenfalls nicht Betracht kommt.

 

Vorteile des Standorts in der Bahnhofstraße 31:

 

-       Trägerfrage geklärt

 

-       klare Fördersituation

 

-       zentrale Lage / Stärkung Ortskern

 

-       Synergien in der Außengestaltung möglich (Mehrfachbeauftragung Städtebauförderung)

 

 

Zusätzlich wurde die betroffene Fachstelle im Landratsamt Landsberg am Lech, sowie die Kinderhilfe Oberland um Stellungnahme ihrerseits zum Standort „Bahnhofstraße 31“ gebeten:

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage angehängt.

 

Platzgestaltung des Umfelds „Bahnhofstraße 31“:

Bei der Bedarfsmitteilung 2024 der Städtebauförderung, wurde unter anderem eine Machbarkeitsstudie zur Platzgestaltung des Umfelds der Bahnhofstraße 31 angemeldet.

Nachdem die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Bahnhofstraße 31, zusätzlich die Umgestaltung des Aussenbereichs (Spielflächen für die Kinder) erfordert, kann gleichzeitig die Platzgestaltung des Umfelds in diesem Bereich erfolgen.

Die angekündigte Machbarkeitsstudie als auch die tatsächliche Umbaumaßnahme, wird nach Aussage der Reg.v.Obb. durch die Städtebauförderung unterstützt. Der Aussenbereich der Kindertageseinrichtung wird ebenfalls durch FAG.Mittel gefördert.

Der Vorteil liegt darin, dass die Planungsleistung durch einen Fachplaner in einem Gesamtkonzept erfolgen kann (das in 2 Lose aufgeteilt wird) und das die Maßnahme wie beschrieben gefördert wird.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Weiterentwicklung des Standortes zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze mit Platzgestaltung in Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung zu.