Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Dem beschließendem Bau- und Umweltausschuss wurde u.a. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Bauantragsangelegenheiten übertragen und sind daher auch vorrangig von diesem zu behandeln. Dem Gemeinderat steht im Nachgang lediglich ein Nachprüfungsrecht zu, das binnen einer Woche nach dem Ausschussbeschluss beantragt werden muss.

 

Der Gemeinderat kann aber eine dem beschließenden Ausschuss übertragene Angelegenheit im Einzelfall, dann vorab an sich ziehen, wenn das aufgrund des Gewichts und der Bedeutung veranlasst ist (Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Erl. 14 zu Art. 32 GO).

 

Das Grundstück mit der FlNr. 326, Gemarkung Utting am Ammersee, mit einer Gesamtgröße von 6.328 m², ist derzeit mit einer „Villa“ bebaut. Die Villa befindet sich baurechtlich im Außenbereich – im Außenbereich kann und darf nur bei entsprechender Privilegierung (§ 35 Bundesbaugesetz) gebaut werden, in der Regel sind das landwirtschaftliche Gebäude. Des Weiteren befindet sich im vorderen Bereich des Grundstücks (an der Seestraße) ein weiteres Gebäude, dass als Wohnhaus genutzt wird. Dieses Wohnhaus befindet sich noch im Innenbereich und könnte gegebenenfalls geringfügig erweitert werden.

 

Der neue Eigentümer des Gesamtgrundstücks (FlNr. 326) hat signalisiert, dass die Villa grundsätzlich erhalten bleiben soll. Nur der vordere Bereich des Grundstücks mit dem Wohnhaus, soll durch einen Neubau eines Wohn- und Bürohauses mit Garagen und Carport erweitert werden. Der Erweiterungsbau widerspricht dem derzeitigen Flächennutzungsplan und fällt teilweise in den Außenbereich.

 

Der Bauwerber wird dazu entsprechende Bauvoranfragen stellen, die aufgrund der Wichtigkeit und Bedeutung durch die Lage des Baugrundstücks, durch das Gesamtgremium behandelt werden sollte.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt das Grundstück mit der FlNr. 326 in der Gesamtheit zu überplanen. Es kann ein Gestaltungskonzept mit Freiflächengestaltung erarbeitet werden. Ziel dieser Planung sollte sein, durch entsprechende Bebauungsplanung die bestehende natürliche und ortsbildprägende Vegetation auf dem Grundstück zu schützen und trotzdem dem Bauwerber weitere Entwicklungsmöglichkeiten durch einen Erweiterungsbau an der Seestraße zu geben.

 

Eine ähnliche Bebauungsplanung wurde bereits im Jahre 2016 auf dem Nachbargrundstück mit der FlNr. 357 durchgeführt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Behandlung der Bauvoranfragen zur Bebauung des Grundstücks mit der FlNr. 326, Gemarkung Utting am Ammersee, im Gesamtgremium zu.