Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück FlNr. 2601/20, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bahnhofstraße“.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2023, wurde der Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ zugestimmt.

 

Des Weiteren wurde die Beauftragung des Planungsverbandes München für die Umsetzung des Änderungswunsches beschlossen.

 

Die Kostenübernahmeerklärung wurde durch den Antragsteller unterzeichnet.

 

Die Gemeinde Utting a. Ammersee hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.04.2020 den ursprünglichen Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ i.d.F. vom 23.04.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Ziel der 1. Änderung ist es, das Baufenster auf dem Flurstück Nr. 2601/20 identisch um 2,5 m nach Norden zu verschieben, um das Grundstück besser nutzen zu können.

 

Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Entsprechend den geltenden Vorschriften des beschleunigten Verfahrens wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Eingriffe, welche durch die Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig – ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist daher nicht erforderlich

 


Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für das Grundstück 2601/20, Gemarkung Utting am Ammersee.

 

2.       Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den vorgelegten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für das Grundstück 2601/20, Gemarkung Utting am Ammersee, in der Fassung vom 28.03.2024.

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen in die vorliegende Fassung einzuarbeiten.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.