Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt ein Lärmaktionsplan erstellt werden soll. Hierfür wurde die Firma ACCON und für die anwaltliche Vertretung die Anwaltskanzlei AVR aus München beauftragt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.10.2023 den Entwurf des Lärmaktionsplans gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, für die Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Utting am Ammersee, fand in der Zeit vom 03.11.2023 bis 07.12.2023 statt.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte im Anschluss durch die Firma ACCON in Zusammenarbeit mit unserer juristischen Beratung, der Anwaltskanzlei AVR aus München.

 

Die einzige wesentliche Änderung die sich nach der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben hat, ist das Tempo 30 für die Landsberger Straße nunmehr eine zu prüfende Maßnahme ist, da hier die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahme nicht vollends gegeben sind. Die weiteren Anpassungen sind juristischer Natur und ändern nichts am Ergebnis.

 

Der in der Anlage befindliche finale Entwurf muss nun durch den Gemeinderat bestätigt werden. Im Anschluss daran, wird die Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde um die Erteilung des Einvernehmens gebeten. Nach Vorliegen des Einvernehmens wird dann der Lärmaktionsplan beschlossen und tritt in Kraft

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat bestätigt den Entwurf des Lärmaktionsplans der ACCON GmbH vom 06.03.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Lärmaktionsplans der Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde zur Erteilung des Einvernehmens vorzulegen.