Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist zu beachten. Das Grundstück mit einer Fläche von 942 m² war mit einem Mehrfamilienhaus (Doppelhauscharakter) bebaut.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.06.2023 sein Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung erfolgte durch das Landratsamt am 02.11.2023.

 

Im Zuge der Tekturplanung soll nun die bereits geplante Dachgaube verbreitert werden. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, fügt sich die geplante Verbreiterung der Gaube auf 4,40 m weiterhin in die Eigenart der näheren Umgebung ein (§ 34 BauGB). Die Abstandsflächen in Richtung Osten müssen bis zur Straßenmitte eingehalten werden. Dies ist durch die Abstandsflächenberechnung und -darstellung entsprechend nachzuweisen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tekturplanung sollte erteilt werden.


Vorschlag zum Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tekturplanung wird erteilt.