Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2024 soll wieder ein Stück auf der Seebühne aufgeführt werden. Für dieses Jahr ist das Stück „Der Goggolore“ nach Otto Reuther geplant.

 

Als Spielzeit wird die Zeit vom 20.07 bis 10.08.2024 (16 Vorstellungen), täglich außer Sonntag und Montag, beantragt.

 

Hinweis: Einbauten in den See

 

Folgende fliegende Bauten werden beantragt:

 

Die Zuschauertribüne ist mit 364 Sitzplätzen in geknickter Form ausgerichtet. Die Tribüne hat eine Gesamtfläche von ca. 30 m x 10 m und ist 3 m hoch. An der Rückseite wird die Schallschutzwand angebracht.

 

Plattform im See, mit einer Fläche von ca. 30 m x 10 m x 4,5 m an der nördlichen Seite mit einem Steg, der vom Uferweg zur Plattform hinausführt, südliche Seite weiterer Steg 10 m lang und 1,2 m breit. Die Konstruktion ist aus Bretterböden, die auf Holzpfählen gelagert sind.

 

Wie in den früheren Jahren sollen im Summer-Park zwei rechteckige Zelte (18 m x 8 m Giebelhöhe 3,50 m) nördlich von der Tribüne und eines südlich davon, (6 m x 3 m) sowie eine Beleuchtungsanlage in Form zweier Traversen (8 m breit und 5 m hoch), drei Buden und drei Wägen aufgebaut werden. Außerdem sollen Schneezäune in der Wiese zur Sperrung des Geländes für die Dauer der Aufführungen aufgestellt werden.

 

Die Uferpromenade ist durch die Tribüne nicht blockiert, der Verkehr kann sowohl hinter als auch vor der Tribüne vorbeigeleitet werden.

 

Es wird eine Standzeit von Freitag, den 05.07.2024 bis Freitag, den 16.08.2024 beantragt. Die Vorführungen werden bis 22:00 Uhr beendet sein. Lautsprecher werden nicht verwendet. Es wird beantragt, die Nachtzeit in Anlehnung an 6.4 der TA Lärm auf 22.30 Uhr hinauszuschieben.

 

Es wird beantragt, Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse der Gemeinde zu benutzen. Zudem wird beantragt, die Wiese unterhalb vom Rathaus als Parkplatz an den Spiel- und Probetagen von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu benutzen.

 

Zudem werden folgende zwei Anträge gestellt:

 

Fahrerlaubnis:

Antrag, den Summerpark befahren zu dürfen zum Aufbau, zu den Proben und Vorstellungen und zum Abbauen vom 05.07.2024 bis 16.08.2024.

 

Ortstafeln:

Antrag, die Tafeln an den Ortseingängen von Utting für die Dauer vom 07.07.2024 bis 10.08.2024 jeweils mit einem Schild belegen zu dürfen.

 

Die Errichtung der Anlage am und im Gewässer bedürfen der Genehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG i.V.m. § 36 WHG, welches das Landratsamt Landsberg erteilen muss.

Zudem ist die Errichtung der Tribüne und der Zelte als sog. Fliegende Bauten zu betrachten, welche vor dem erstmaligen Aufstelle eine Ausführungsgenehmigung gemäß Art. 72 BayBO benötigen, diese erteilt ebenfalls das Landratsamt Landsberg.

 

Die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG und die vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG wird noch vor Veranstaltungsbeginn beim Gewerbeamt beantragt.


Beschluss:

 

1.       Dem Antrag auf Genehmigung der Seebühne 2024 wird zugestimmt.

2.       Dem Antrag die Nachtzeit in Anlehnung an 6.4 der TA Lärm bzw. Freizeitlärmrichtlinie auf 22.30 hinauszuschieben wird zugestimmt, obliegt der rechtsanwaltlichen Prüfung.

3.       Dem Antrag auf Nutzung von Strom, Wasser- und Abwasseranschlüsse wird zugestimmt.

4.       Dem Antrag zum Befahren des Summerparks zum Aufbau, zu den Proben und zum Abbau wird zugestimmt.

5.       Dem Antrag der Beschilderung der Ortstafeln vom 07.07.2024 bis 10.08.2024 wird zugestimmt.

6.       Der Bürgermeister wird ermächtigt Änderungen in der Genehmigung in Absprache mit der anwaltlichen Beratung einzuarbeiten.

 

Hinweis:

Die Beschilderung für die Ortseingangstafeln dürfen eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten.