Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat am 16.11.2023 das Marktrecht an Herrn Gruber für 5 Jahre erteilt.

 

Grundsätzlich ist für die jährliche Veranstaltung keine zusätzliche Genehmigung notwendig. Es wird lediglich die Marktfestsetzung für die Dauer des Marktrechtes verbescheidet.

 

Die Genehmigung der vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG - Ausschank alkoholischer Getränke) ist jährlich vom Marktbetreiber beim Gewerbeamt zu beantragen, dies erfolgt wenigen Wochen vor Veranstaltungstermin.

 

Am 01.02.2024 hat Herr Gruber den Antrag auf Marktfestsetzung gestellt. Der Marktfestsetzungsbescheid anlässlich des Kunsthandwerkermarktes liegt im Entwurf der anwaltlichen Beratung zur Überprüfung vor.


Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Antrag von Herrn Gruber und den Entwurf zur Bescheidung der Marktfestsetzung zur Kenntnis.

2.       Der Bürgermeister wird ermächtigt Änderungen in den Festlegungen zur Festsetzung in Absprache mit der anwaltlichen Beratung einzuarbeiten.