Sachverhalt:
In der Sitzung am 03.11.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ zur Errichtung eines Bike Parks gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Gemeinde Utting
am Ammersee beabsichtigt auf einer Teilfläche (ca. 1,1 ha) des Grundstücks mit
der Flurnummer 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, einen Bike Park als
Erweiterung zu den bestehenden Sportflächen des TSV Utting zu errichten.
Die Teilfläche des Grundstücks
Fl.Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, also der Geltungsbereich der 3.
Änderung, befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans „Am Sportgelände“. Sie liegt südlich der bestehenden Parkplätze des
Sportplatzes. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans ist
erforderlich, um die baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Bike Parks
zu schaffen.
Das Plangebiet stellt momentan
eine unbebaute Wiesenfläche mit Gefälle dar.
Folgende Flächen sind im
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung vorgesehen:
- ca. 2.000 qm für den
Pumptrack
- die im FNP dargestellte
Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop (ca. 1.750 qm) wird als Fläche mit
Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern gesichert.
- die übrigen Flächen werden
als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft (Ausgleichsflächen) und als Flächen für Freizeit und Erholung
ausgewiesen.
- Der Bereich mit dem bestehenden
Telekommunikationsmasten, wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Die Planung für den
Bike Park soll im östlichen Teil des Grundstücks stattfinden, so dass das
angrenzende Landschaftsschutzgebiet, das Biotop und die Sukzessionflächen davon
nicht berührt sind. Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportgelände“
erfolgt im Regelverfahren mit Umweltbericht.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Utting am Ammersee hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München für die Bebauungsplanänderung „Am Sportgelände“ – Bike Park beauftragt.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am
Ammersee billigt den Vorentwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum
der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ – Bike Park für die
Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee in der
Fassung vom 28.02.2024.
Die Verwaltung wird ermächtigt,
redaktionelle Änderungen in die vorliegende Fassung einzuarbeiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf auszulegen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen