Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 03.11.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ zur Errichtung eines Bike Parks gefasst.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee beabsichtigt auf einer Teilfläche (ca. 1,1 ha) des Grundstücks mit der Flurnummer 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, einen Bike Park als Erweiterung zu den bestehenden Sportflächen des TSV Utting zu errichten.

 

Die Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, also der Geltungsbereich der 3. Änderung, befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Sportgelände“. Sie liegt südlich der bestehenden Parkplätze des Sportplatzes. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Bike Parks zu schaffen.

 

Das Plangebiet stellt momentan eine unbebaute Wiesenfläche mit Gefälle dar.

Folgende Flächen sind im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung vorgesehen:

- ca. 2.000 qm für den Pumptrack

- die im FNP dargestellte Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop (ca. 1.750 qm) wird als Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern gesichert.

- die übrigen Flächen werden als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) und als Flächen für Freizeit und Erholung ausgewiesen.

- Der Bereich mit dem bestehenden Telekommunikationsmasten, wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt.

 

Die Planung für den Bike Park soll im östlichen Teil des Grundstücks stattfinden, so dass das angrenzende Landschaftsschutzgebiet, das Biotop und die Sukzessionflächen davon nicht berührt sind. Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ erfolgt im Regelverfahren mit Umweltbericht.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München für die Bebauungsplanänderung „Am Sportgelände“ – Bike Park beauftragt.


Beschluss:

 

 

1.     Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Vorentwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ – Bike Park für die Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee in der Fassung vom 28.02.2024.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen in die vorliegende Fassung einzuarbeiten.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf auszulegen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen