Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es wird die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 105/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Schmiedberg, OT Holzhausen beantragt.

 

Der Bauwerber hat bereits einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Für das Bauvorhaben hat der Bauausschuss bereits das Einvernehmen erteilt, da davon ausgegangen wurde, dass es sich hier um eine Innenbereichslage handelt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren, kam das Landratsamt Landsberg am Lech zu dem Ergebnis, dass sich das beantragte Bauvorhaben im Außenbereich befindet. Damit wäre eine Bebauung derzeit nur unter den Voraussetzungen des § 35 BauGB zulässig.

Gemeinden können gemäß § 34 Absatz 4 bis 6 Baugesetzbuch (BauGB) durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung).

 

Die Einbeziehungssatzung wird genauso wie im Rahmen einer Bebauungsplanung in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, in dem sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben wird.

 

Auf dem 799 m² großen Grundstück, soll ein Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden.

 

Aufgrund der Hanglage ist eine geringe Auffüllung des Geländes erforderlich. Diese ist jedoch bis 2 Meter Höhe und einer Aufschüttung bis 500m² verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO möglich.

 

Eckdaten:

Einfamilienhaus mit Satteldach und Dachziegel (22 ° Dachneigung)

Wandhöhe: 5,65 m

Firsthöhe: 7,33 m

Maße: 8,49 x 12,24 m

 

Carport mit begrüntem Flachdach:

Höhe: 2,75 m

Maße: 5,50 x 7,00 m

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass sich das Gebäude aufgrund der geplanten Firsthöhe und Grundfläche in die nähere Umgebung einfügen wird.


Beschluss:

 

1.       Dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 105/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Schmiedberg besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

2.       Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung beauftragt.

 

3.       Die Kosten für die Erstellung der Einbeziehungssatzung sind vom Antragsteller zu übernehmen.