Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück mit der FlNr. 1260/4, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting am Ammersee. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB, demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist anzuwenden.

 

Beantragt wird nun die Umnutzung eines bestehenden Speicherraumes in der rechten Haushälfte des Doppelhauses zu einem Zimmer (Wohnraum). Eine Veränderung der Kubatur ist nicht nötig, da bereits im Rahmen der Fertigstellung der DHH ein weiteres Zimmer im Dachgeschoss eingerichtet wurde, dass vorher als Speicherraum geplant war. Es ist nur eine Korrektur der Baupläne erforderlich.

 

Es ist festzustellen, dass sich das Vorhaben auch künftig nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt.

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung des Speicherraumes in ein Zimmer wird erteilt.