Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Windach hat am 10.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, um die planungsrechtliche Grundlage für den Bebauungsplan „Hechenwang-Ost“ zu schaffen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Hechenwang-Ost“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die Gebietsabgrenzung Dorfgebiet „MD“ und Mischgebiet „MI“ sowie die Erweiterung des ortsansässigen Zimmereibetriebs regeln. Damit soll eine höhere planungsrechtliche Sicherheit geschaffen und die schleichende Verlagerung zu einer wohnbaulichen Nutzung verhindert werden.

 

Auf die in der Anlage beigefügte Unterlagen wird verwiesen.

 

Die in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden im Gemeinderat in der Sitzung 19.12.2023 beraten und abgewogen. Zudem wurde in gleicher Sitzung der Auslegungsbeschluss gefasst.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee hat nun Gelegenheit gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis spätestens 08.03.2024 eine Stellungnahme zum o.g. Verfahren abzugeben.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.