Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 121/2, Gemarkung Rieden am Ammersee liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Holzhausen West. Der Umgriff entspricht der 10. Änderung, in Kraft getreten am 29.07.2004.

 

Die 15. Änderung für das Grundstück mit der FlNr. 121/2, Gemarkung Rieden am Ammersee, bezieht sich auf die Zulassung sonstiger Wohnnutzung, die Neuordnung der Garagen- und Stellplatzfläche und die Zulassung alternativer Dachfarben.

 

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Auf einen gesonderten Umweltbericht wird im Rahmen des vereinfachten Verfahrens verzichtet (§ 13 Abs. 3 BauGB).

 

Beschluss:

Soll im Punkt 3.4. der Festsetzung „Dachflächen sind mit naturroten / anthrazitfarbenen Dachsteinen / Dachziegeln einzudecken“ die Alternative anthrazitfarbenen bestehen bleiben.

 

Abstimmung:                    Ja 11      Nein 5


Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-West“ für das Grundstück 121/2, Gemarkung Rieden am Ammersee.

 

2.       Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den vorgelegten Entwurf zur 15. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-West“ für das Grundstück 121/2 in der Fassung vom 16.01.2024. Anmerkung zu den Punkten 4.4, 6, 8 der Festsetzungen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 13 a BauGB beauftragt.