Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting am Ammersee. Die Zulässigkeit richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Abstandsflächensatzung sowie die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist zu beachten. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 287m² und ist derzeit unbebaut.

 

Das Grundstück soll mit einem Einfamilienhaus mit Carport mit Flachdach und einem Stellplatz bebaut werden.

Das Einfamilienhaus hat eine Abmessung von 7,34 m breit x 6,75 m lang und 5,54m hoch.

 

eingereichte Planung:

Annafeldstraße 2a           Firsthöhe 5,54 m              Wandhöhe 2,97 m           Dachneigung 35°

 

Umgebungsbebauung:

Annafeldstraße 2              Firsthöhe: 7,50 m             Wandhöhe 3,10 m           Dachneigung: 40°

Annafeldstraße 4              Firsthöhe: 10,74 m           Wandhöhe 5,24 m           Dachneigung: 28-30°

Schulstraße 5                     Firsthöhe: 8,55 m             Wandhöhe 4,96 m           Dachneigung: 51°

 

Hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

Die Prüfung der Abstandsflächen und der Anzahl der Stellplätze obliegt der Bauaufsichtsbehörde.


Vorschlag zum Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.


 

Gemeinderätin Vogt hat wegen persönlicher Beteiligung Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen