Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2023 hat das Gremium beschlossen den BikePark in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sportgelände zu errichten. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Förderfähigkeit.

 

Zwischenzeitlich fanden verschiedene Gespräche mit möglichen Förderstellen statt.

Durch den BLSV könnte eine 20% Förderung erzielt werden, Maßgabe ist jedoch, dass der TSV als Bauherr auftritt und der BikePark als abgeschlossene Sportanlage ausgeführt wird.

 

Bislang wurde der Gedanke verfolgt eine offene Anlage zu errichten, die sowohl für den Freizeitsport als auch für den Vereinssport genutzt werden kann.

 

Entsprechend schlägt die Verwaltung vor, auf die Förderung durch den BLSV zu verzichten und selbst als Bauherr aufzutreten.

 

Eine Förderung durch LEADER ist möglich, die Höhe der Förderung richtet sich nach den förderfähigen Kosten, jedoch maximal 50%. Zur zeitnahen Erlangung eines Förderbescheides ist bis zum 10.01.2024 eine Projektbeschreibung einzureichen.

 

Weiter konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass für die Errichtung des BikeParks trotz der Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist.


Beschluss:

 

1.    Die Gemeinde Utting tritt als Bauherr für den BikePark auf, die Betriebsregelung ist mit dem TSV abzustimmen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt mit Planreife des Bebauungsplanes die Baugenehmigung zu beantragen sowie die LEADER Förderung zu beantragen.