Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2023 hat sich der Gemeinderat mit dem

Antrag der Gemeinde Windach auf Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ammersee-West“ beschäftigt. Auf den Beschlussbuchauszug in der Anlage wird verwiesen.

 

Der Gemeinderat beschloss, dass es grundsätzlich keine Einwände gegen den Antrag der Gemeinde Windach bestehen. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass keine Nachteile für die Gemeinde Utting zu einer eventuellen späteren, eigenen Bohrung entstehen.

 

Der vom Gemeinderat gefasste Beschluss führt zu nachfolgender Problemstellung bei der Erteilung der Erlaubnis für die Gemeinde Windach.

Durch den Beschluss kann die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme an die Gemeinde Windach nur erteilt werden, wenn die Gemeinde Utting ebenfalls Rechtsinhaber wird.

Dem Antragsverfahren muss ein Finanzierungsplan beigelegt werden, dem die Kosten für die Aufsuchung von Erdwärme beigefügt sind.

Alternativ kann eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Windach und der Gemeinde Utting geschlossen werden. Unabhängig davon ist bei einer Beteiligung der Gemeinde Utting am Projekt Geothermie Ammersee-West eine Vereinbarung zu schließen.

 

Vorgenannter Sachverhalt wurde am 08.12.2023 im Rahmen eines Web-Meetings mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der Gemeinde Windach und der Gemeinde Utting erörtert.

 

Aufgrund der sehr hohen Kosten für eine Bohrung ist davon auszugehen, dass diese Kosten die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Utting überschreiten und daher in absehbarer Zeit keine Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme beantragt wird.


Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderatsbeschluss vom 19.10.2023, Tagesordnungspunkt 6 „Antrag der Gemeinde Windach auf Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ammersee-West“ – Beteiligungsverfahren“ wird aufgehoben.

2.       Es erfolgt keine weitere Äußerung im Verfahren.