Sachverhalt:
In der
Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2023 hat sich der Gemeinderat mit dem
Antrag der
Gemeinde Windach auf Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes
Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ammersee-West“ beschäftigt. Auf den
Beschlussbuchauszug in der Anlage wird verwiesen.
Der
Gemeinderat beschloss, dass es grundsätzlich keine Einwände gegen den Antrag
der Gemeinde Windach bestehen. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass keine
Nachteile für die Gemeinde Utting zu einer eventuellen späteren, eigenen
Bohrung entstehen.
Der vom
Gemeinderat gefasste Beschluss führt zu nachfolgender Problemstellung bei der
Erteilung der Erlaubnis für die Gemeinde Windach.
Durch
den Beschluss kann die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme an die Gemeinde
Windach nur erteilt werden, wenn die Gemeinde Utting ebenfalls Rechtsinhaber
wird.
Dem
Antragsverfahren muss ein Finanzierungsplan beigelegt werden, dem die Kosten
für die Aufsuchung von Erdwärme beigefügt sind.
Alternativ
kann eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Windach und der
Gemeinde Utting geschlossen werden. Unabhängig davon ist bei einer Beteiligung
der Gemeinde Utting am Projekt Geothermie Ammersee-West eine Vereinbarung zu
schließen.
Vorgenannter
Sachverhalt wurde am 08.12.2023 im Rahmen eines Web-Meetings mit Vertretern des
Wirtschaftsministeriums, der Gemeinde Windach und der Gemeinde Utting erörtert.
Aufgrund
der sehr hohen Kosten für eine Bohrung ist davon auszugehen, dass diese Kosten
die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Utting überschreiten und daher in
absehbarer Zeit keine Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme beantragt wird.
Beschluss:
1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 19.10.2023, Tagesordnungspunkt 6 „Antrag der Gemeinde Windach auf Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld „Ammersee-West“ – Beteiligungsverfahren“ wird aufgehoben.
2. Es erfolgt keine weitere Äußerung im Verfahren.