Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting-Holzhausen. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Abstandsflächensatzung ist zu beachten, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, gilt nur für die Stellplätze (§ 8) und der Einfriedung (§ 9).

 

Auf dem 799 m² großen Grundstück, soll ein Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden.

 

Aufgrund der Hanglage ist eine geringe Auffüllung des Geländes erforderlich. Diese ist jedoch bis 2 Meter Höhe und einer Aufschüttung bis 500m² verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO möglich.

 

Eckdaten:

Einfamilienhaus mit Satteldach und Dachziegel (22 ° Dachneigung)

Wandhöhe: 5,65 m

Firsthöhe: 7,33 m

Maße: 8,49 x 12,24 m

 

Carport mit begrüntem Flachdach:

Höhe: 2,75 m

Maße: 5,50 x 7,00 m

 

Werte der Umgebungsbebauung:

Adresse

Grundstück

Art

Dach

Gesamtmaße (Meter)

Wandhöhe (Meter)

Firsthöhe (Meter)

Schmiedberg 5 a

962m²

Einzelhaus

Satteldach

8,38 x 10,88

4,82

7,42

Schmiedberg 5

1.499 m²

Einzelhaus

Satteldach

12,80 x 19,20

5,9

11

Ammerseestraße 5 a

478 m² von 1346 m²

Einzelhaus

Krüppelwalmdach

14,0 x 8,70

2,75

7,65

 

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzuhalten, dass sich das Gebäude aufgrund der geplanten Firsthöhe und Grundfläche in die nähere Umgebung einfügt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu beantragtem Bauvorhaben wird erteilt.