Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Schondorf hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Leitenweg-West“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

 

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schondorf hat in seiner Sitzung vom 25.10.2023 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Leitenweg-West“ in der Fassung vom 25.10.2023 beschlossen.

 

Anlass des Vorhabens ist eine Anfrage eines Eigentümers, ein Bauvorhaben mit 3 Gebäuden ohne Tiefgarage zu errichten. Dies widerspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Leitenweg-West“ in der Fassung vom 23.05.2012, nachdem für das gegenständliche Baugrundstück zwei Baufenster sowie ein gemeinsames Tiefgaragenbaufenster vorgesehen sind. Für diese beiden Baufenster ist jeweils eine Grundfläche von 150 m² festgesetzt, mit Realisierung von 3 Gebäuden soll an der Gesamtgrundfläche von 300 m² (je Gebäude 100 m²) festgehalten werden. Insgesamt sollen 3 Wohneinheiten entstehen (bisher zulässig: 2 Gebäude mit jeweils 2 Wohneinheiten). Die erforderlichen Stellplätze sollen unter Ausnutzung der bestehenden Topographie in die Gebäude integriert werden. Statt der bisherigen Festsetzungen einer gemeinsamen Tiefgarage soll die Möglichkeit einer unterirdischen Verbindung der 3 Gebäude mit ggf. Kellerräumen eröffnet werden. Diese Gebäudeverbindungen sollen auch talseitig keine Öffnung aufweisen, eine Nutzung für Stellplätze soll nicht erfolgen.

 

Planungsziel der Änderung ist, Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Ermöglichung des oben beschriebenen Vorhabens. Das Vorhaben wird als Innenentwicklung gewertet. Zudem erfolgt eine Anpassung weiterer Festsetzungen (u.a. Höhenfestsetzungen) i.S. weiterer Maßnahmen im Rahmen der Innenentwicklung. Grundsätzlich wird an den bestehenden Festsetzungen festgehalten. Das Plangebiet wird dahingehend unter Berücksichtigung des bestehenden Ortsbildes städtebaulich geordnet.

 

Die Planung hat sich die Gemeinde Schondorf am Ammersee zu Eigen gemacht. Der erstellte Entwurf einschließlich der Begründung wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.10.2023 gebilligt, sowie die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 13a BauGB beauftragt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Leitenweg-West“ findet in der Zeit vom 07.11.2023 bis 06.12.2023 statt. 

 

Der Gemeinde Utting am Ammersee, wird nun Gelegenheit gegeben, sich zum laufenden Bebauungsplanverfahren zu äußern.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.