Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 8

Sachverhalt:

 

In den Jahren 2017 bis 2019 wurden die Nr. 4 – 6 des § 2 Abs. 4 der Satzung zur Regelung der Ordnung im Summerpark vom 31.08.2017 außer Kraft gesetzt. Im vergangenen Jahr wurde die Aussetzung im Gemeinderat nicht befürwortet.

Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob die Ausnahmen für den Zeitraum 31.12.2023 bis 01.01.2024 erlassen werden.

 

Zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Summerpark wurde nach Beschluss des Gemeinderates eine Sicherheitsfirma schon von der Gemeinde Utting für den Zeitraum beauftragt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass für den Zeitraum 31.12.2023 bis 01.01.2024 der § 2 Abs. 4 Nr. 4 – 6 der Satzung über die Benutzung des Summerparks außer Kraft gesetzt wird.

 

Abstimmung:                    Ja 4  Nein 12


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass für den Zeitraum 31.12.2023 bis 01.01.2024 der § 2 Abs. 4 Nr. 5 – 6 der Satzung über die Benutzung des Summerparks außer Kraft gesetzt wird.


Damit abgelehnt, es wird keine Ausnahme für den Zeitraum 31.12.2023 bis 01.01.2024 erlassen.