Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bei der Verwaltung sind 2 Anträge auf Überarbeitung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ eingegangen.

 

1. Antrag - Dr. Binswanger Straße 1:

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück mit der FlNr. 2601/20, liegt im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplans „Bahnhofstraße“. Der dazugehörige Bauantrag vom 01.02.2022 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

 

Das geplante Haus soll nun innerhalb des Baufensters verschoben werden, allerdings werden dann die Baugrenzen um 2,50 m nicht eingehalten. Der Bauwerber beantragte daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“.

 

Allerdings sind bei einer Überschreitung der Baugrenze um 2,50 m, die Grundzüge der Planung berührt. Das bedeutet, dass der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugestimmt werden konnte (siehe BA-Beschluss vom 27.09.2023 in der Anlage).

 

Nachdem zur Realisierung des Bauvorhabens, eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist, hat der Bauwerber einen entsprechenden Antrag bei der Verwaltung eingereicht.

 

Begründung des Antragstellers:

„Zur besseren Nutzung des Grundstückes 1, möchten wir die Verschiebung des bereits genehmigten Baukörpers um 2.5m nach Norden beantragen. Bis auf die Position bleibt das Bauvorhaben absolut identisch, lediglich die westliche Fahrradgarage wird in ihrer Länge reduziert. Eine Garage für KFZ ist an dieser Stelle nicht notwendig, da statt einem Doppelhaus mit 2 Wohneinheiten nur eine Wohneinheit realisiert wird. Der Anteil versiegelter Fläche im Hof würde sich dadurch um ca. 25m² reduzieren. Die Abstandsflächen werden weiterhin eingehalten.“

 

2. Antrag – Dr. Binswanger Straße 10:

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück mit der FlNr. 2601/26, liegt im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplans „Bahnhofstraße“. Der dazugehörige Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Derzeit kann das Grundstück „nur“ mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Der Bauwerber möchte jedoch 2 Wohneinheiten verwirklichen.

 

Begründung des Antragstellers:

„Wir beziehen uns auf die öffentliche Bauausschusssitzung vom 27.09.2023.

Hier wurde im Rahmen eines Befreiungsantrages von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dr. Binswanger Straße dem Antragsteller eine Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt. Wie wir erfahren haben, soll das Baufenster verschoben werden, um die Freiflächen besser nutzen zu können, da nur eine statt zwei Wohneinheiten realisiert werden sollen.

In diesem Zuge möchten wir nochmal unseren Antrag vom Mai 2021 für das Grundstück Dr. Binswanger Straße 10 aktualisieren. 

Wir hatten bereits einen Antrag auf Wohnraumerweiterung über unsere Architekten Sunder Plasmann gestellt. 

Momentan ist ein Einfamilienhaus vorgesehen, wir würden gerne ein Doppelhaus beantragen, wenigstens jedoch die zusätzliche Wohneinheit. 

Durch den Wegfall einer Wohneinheit in der Dr. Binswanger Straße 1 würde durch eine weitere Wohneinheit auf unserem Grundstück keine zusätzliche Verdichtung in dieser Straße erfolgen.

Wir freuen uns, wenn Sie diesen Antrag bei dem weiteren Vorgehen mitberücksichtigen. Sollten hierbei zusätzliche Kosten entstehen, werden wir diese natürlich mitübernehmen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nachdem der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 27.09.2023, dem Bauwerber in der Dr. Binswanger Straße 1 einen Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt hat, wurde auch ein weiterer Antrag auf Bebauungsplanänderung für die Dr. Binswanger Straße 10 eingereicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für das Bauvorhaben „Dr. Binswanger Straße 1“ grundsätzlich möglich. Bei dem Bauvorhaben in der „Dr. Binswanger Straße 10“ ist die Errichtung eines Doppelhauses auf einem 490 m² großem Grundstück eher kritisch zu sehen. Hier empfehlen wir die Errichtung eines Zweifamilienhauses oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu ermöglichen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss gibt folgende Empfehlung ab:

 

Dem 1. Antrag – Dr. Binswanger Str. 1 wird zugestimmt.

Dem 2. Antrag – Dr. Binswanger Str. 10 wird nicht zugestimmt.

 

 

Beschluss:

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für den Antrag Nr. 1 (Dr. Binswanger Straße 1) besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

Abstimmung                      Ja 12  Nein 4

 

 

Beschluss:

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für den Antrag Nr. 2 (Dr. Binswanger Straße 10) besteht dem Grunde nach Einverständnis.

 

Abstimmung                      Ja 0  Nein 16

 

                                                Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Beschluss:

 

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Änderung des Bebauungsplans beauftragt.

 

Abstimmung                      Ja 16  Nein 0


Beschluss:

 

Die Kosten der Bebauungsplanänderung ist vom Antragsteller zu übernehmen.