Sachverhalt:
Bei der Verwaltung sind 2 Anträge auf Überarbeitung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ eingegangen.
1. Antrag - Dr. Binswanger Straße 1:
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück mit der FlNr. 2601/20, liegt im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplans „Bahnhofstraße“. Der dazugehörige Bauantrag vom 01.02.2022 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Das geplante Haus soll nun innerhalb des Baufensters verschoben werden, allerdings werden dann die Baugrenzen um 2,50 m nicht eingehalten. Der Bauwerber beantragte daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“.
Allerdings sind bei einer Überschreitung der Baugrenze um 2,50 m, die Grundzüge der Planung berührt. Das bedeutet, dass der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugestimmt werden konnte (siehe BA-Beschluss vom 27.09.2023 in der Anlage).
Nachdem zur Realisierung des Bauvorhabens, eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist, hat der Bauwerber einen entsprechenden Antrag bei der Verwaltung eingereicht.
Begründung des Antragstellers:
„Zur besseren Nutzung des Grundstückes 1, möchten wir
die Verschiebung des bereits genehmigten Baukörpers um 2.5m nach Norden
beantragen. Bis auf die Position bleibt das Bauvorhaben absolut identisch,
lediglich die westliche Fahrradgarage wird in ihrer Länge reduziert. Eine
Garage für KFZ ist an dieser Stelle nicht notwendig, da statt einem Doppelhaus
mit 2 Wohneinheiten nur eine Wohneinheit realisiert wird. Der Anteil
versiegelter Fläche im Hof würde sich dadurch um ca. 25m² reduzieren. Die
Abstandsflächen werden weiterhin eingehalten.“
2. Antrag – Dr. Binswanger Straße 10:
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück mit der FlNr. 2601/26, liegt im Umgriff des qualifizierten Bebauungsplans „Bahnhofstraße“. Der dazugehörige Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Derzeit kann das Grundstück „nur“ mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Der Bauwerber möchte jedoch 2 Wohneinheiten verwirklichen.
Begründung des Antragstellers:
„Wir beziehen uns auf die öffentliche Bauausschusssitzung
vom 27.09.2023.
Hier wurde im Rahmen eines Befreiungsantrages von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dr. Binswanger Straße
dem Antragsteller eine Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt. Wie
wir erfahren haben, soll das Baufenster verschoben werden, um die Freiflächen
besser nutzen zu können, da nur eine statt zwei Wohneinheiten realisiert werden
sollen.
In diesem Zuge möchten wir nochmal unseren Antrag vom Mai
2021 für das Grundstück Dr. Binswanger Straße 10 aktualisieren.
Wir hatten bereits einen Antrag auf Wohnraumerweiterung
über unsere Architekten Sunder Plasmann
gestellt.
Momentan ist ein Einfamilienhaus vorgesehen, wir würden
gerne ein Doppelhaus beantragen, wenigstens jedoch die zusätzliche
Wohneinheit.
Durch den Wegfall einer Wohneinheit in der Dr. Binswanger
Straße 1 würde durch eine weitere Wohneinheit auf unserem Grundstück keine
zusätzliche Verdichtung in dieser Straße erfolgen.
Wir freuen uns, wenn Sie diesen Antrag bei dem weiteren
Vorgehen mitberücksichtigen. Sollten hierbei zusätzliche Kosten entstehen,
werden wir diese natürlich mitübernehmen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 27.09.2023, dem Bauwerber in der Dr. Binswanger Straße 1 einen Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt hat, wurde auch ein weiterer Antrag auf Bebauungsplanänderung für die Dr. Binswanger Straße 10 eingereicht.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für das Bauvorhaben „Dr. Binswanger Straße 1“ grundsätzlich möglich. Bei dem Bauvorhaben in der „Dr. Binswanger Straße 10“ ist die Errichtung eines Doppelhauses auf einem 490 m² großem Grundstück eher kritisch zu sehen. Hier empfehlen wir die Errichtung eines Zweifamilienhauses oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu ermöglichen.
Der Bau- und
Umweltausschuss gibt folgende Empfehlung ab:
Dem 1. Antrag – Dr. Binswanger Str. 1 wird zugestimmt.
Dem 2. Antrag – Dr. Binswanger Str. 10 wird nicht zugestimmt.
Beschluss:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für den Antrag Nr. 1 (Dr. Binswanger Straße 1) besteht dem Grunde nach Einverständnis.
Abstimmung Ja 12 Nein 4
Beschluss:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ für den Antrag Nr. 2 (Dr. Binswanger Straße 10) besteht dem Grunde nach Einverständnis.
Abstimmung Ja 0 Nein 16
Der
Antrag ist damit abgelehnt.
Beschluss:
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Änderung des Bebauungsplans beauftragt.
Abstimmung Ja 16 Nein 0
Beschluss:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung ist vom Antragsteller zu übernehmen.