Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß § 47d BlmSchG und Art. 4 BayImSchG können Gemeinden Lärmaktionspläne aufstellen. Die Gemeinde Schondorf am Ammersee beabsichtigt ebenfalls, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Gemeinderat Schondorf am Ammersee hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 den Entwurf des Lärmaktionsplans der ACCON GmbH vom 04.10.2023 gebilligt und die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Die begleitende Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Lärmaktionsplans in der Gemeinde Schondorf am Ammersee, findet in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023 statt.

 

Während der öffentlichen Auslegung können Bedenken und Anregungen vorgetragen werden.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee wird bis Fristende um Stellungnahme gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.