Sachverhalt:
Die Gemeinde
Windach stellt mit Schreiben vom 06.09.2023 einen Antrag auf Neuerteilung der
bergrechtlichen Erlaubnis „Ammersee-West“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu
gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist
die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für
Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung von Windach und ggf. der
Nachbarkommunen.
Im
Erlaubniszeitraum ist auf Grundlage vorbereitender Untersuchungen, u.a. die
Machbarkeitsstudie, Erstellung eines geologischen Modells, die Planung und
Durchführung zweier Tiefbohrungen zur Erschließung der Erdwärme vorgesehen
sowie der Test und Bewertung der Fündigkeit (siehe Arbeitsprogramm des
Erlaubnisantrags).
Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern und die Landratsämter Landsberg am Lech und Fürstenfeldbruck) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.11.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Landsberg am Lech und Fürstenfeldbruck) gebeten.
Den im Feld
liegenden Gemeinden (Dießen am Ammersee, Eching
am Ammersee, Eresing, Finning, Greifenberg, Hofstetten, Schondorf am Ammersee,
Türkenfeld, Utting am Ammersee und Weil) wird - unabhängig von der
Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen
können bis 15.11.2023 ebenfalls abgegeben
werden; hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Bedarf für einen
Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im
Erlaubnisfeld besteht.
Beschluss:
Gemeinderat Schneider beantragt, dass eine Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren abgegeben werden soll.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja 1 Nein
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
2. Es bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen den Antrag der Gemeinde Windach, jedoch muss berücksichtigt werden, dass keine Nachteile für die Gemeinde Utting zu einer eventuellen späteren, eigenen Bohrung entstehen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja 2 Nein
Beschluss:
Die Gemeinde Utting zeigt Interesse für einen Wärmeanschluss.
Zusätzlicher
Hinweis:
Die Verwaltung teilt
mit, dass für die Kommunale Wärmeplanung ein Förderantrag (bis zu 90 %) in
diesem Jahr noch gestellt wird. Ebenso werden wir zeitnah ein Angebot für die
Kommunale Wärmeplanung erhalten, die auf den Machbarkeitsstudien 2008 und 2011
aufgebaut wird.