Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits mit diesem Bauvorhaben in der Sitzung vom 27.10.2021 beschäftigt und das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt (Beschlussbuchauszug in der Anlage).

 

Der Bauantragssteller hat seither mehrere Ergänzungen zu den Bauvorlagen sowie korrigierte Planunterlagen beim Bauamt des Landratsamtes Landsberg am Lech eingereicht (Schreiben des Landratsamtes in der Anlage).

 

Die Nutzungsänderung in eine gewerbliche Lagerhalle beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB und erfüllt nach Angaben des Landratsamtes die baurechtlichen Voraussetzungen. Aufgrund der neusten Umplanung (Entfall der überdachten Stellplätze) ist das Bauvorhaben aus Sicht des Landratsamtes genehmigungsfähig.

 

Der beantragten Nutzungsänderung sollte zugestimmt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.