Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Windach hat am 10.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, um die planungsrechtliche Grundlage für den Bebauungsplan „Hechenwang-Ost“ zu schaffen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Hechenwang-Ost“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die Gebietsabgrenzung Dorfgebiet „MD“ und Mischgebiet „MI“ sowie die Erweiterung des ortsansässigen Zimmereibetriebs regeln. Damit soll eine höhere planungsrechtliche Sicherheit geschaffen und die schleichende Verlagerung zu einer wohnbaulichen Nutzung verhindert werden.

 

Auf die in der Anlage beigefügte Unterlagen wird verwiesen.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee hat nun Gelegenheit gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis spätestens 04.11.2023 eine Stellungnahme zum o.g. Verfahren abzugeben.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.