Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wurde in der Sitzung vom 03.05.2018 und 04.03.2021 bereits beschlossen:

 

Das Grundstück Fl. Nr. 491/7, Gemarkung Utting, Ringstraße 15 a, liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“.

 

Von der Art der baulichen Nutzung ist Mischgebiet (MI) festgesetzt. Das MI gilt für den gesamten Bereich Industriestraße 1 bis Am Moosgraben 15 d. In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“, gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen. Der Charakter eines Mischgebiets liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung.

 

Durch die Stellungnahme des Landratsamtes Landsberg am Lech im Rahmen der Prüfung der bereits eingereichten Bauvoranfrage, wird festgestellt, dass durch das geplante Bauvorhaben nach überschlägiger Prüfung und unter Berücksichtigung des Vorhabens "Ringstr. 15a" das für das Mischgebiet erforderliche Mischverhältnis weiterhin gewahrt bleibt, selbst wenn die gewerblichen Flächen im Untergeschoss nicht berücksichtigt werden.

 

Das Bauvorhaben ist somit zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ einhält.

 

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde für das Baufenster, in welchem das Grundstück Fl. Nr. 491/7 liegt, eine GRZ von 0,25, zwei Vollgeschosse und eine Traufhöhe von 6,00 m festgesetzt. Die Grundflächenzahl darf die durch die Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen-Garagen und Stellplätze mit Ihren Zufahrten, Nebenanalgen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einem Höchstwert der GRZ von 0,5 überschritten werden.

 

Laut der eingereichten Unterlagen soll ein Haus mit einer Grundfläche von 14,90 m x 11,05 m = 164,65 m² errichtet werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 662 m², somit wird die Grundfläche von 0,25 genau eingehalten.

Das Haus soll laut Beiblatt mit zwei Vollgeschosse, ein Keller und ausgebaute Räumen im Dachgeschoss errichtet werden. Die Traufhöhe wurde nicht angegeben. Hierzu kann keine Aussage getroffen werden.

 

Wie vorangehend aufgeführt, würde das Bauvorhaben nach den uns bekannten Werten alle Festsetzungen des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ einhalten.

 

Ergänzung zu oben angeführten Sachvortrag:

 

Der vom Landratsamt Landsberg am Lech bereits genehmigte Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag (siehe Anlage) um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids wird erteilt.