Sachverhalt:
Das Grundstück mit
der FlNr. 38, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff des rechtsgültigen
Bebauungsplans „Schondorfer-/Dießener-Straße“. Die Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften ist anzuwenden.
Das Bestandsgebäude
verfügt bereits über 2 Wohneinheiten. Die bestehenden Wohneinheiten werden
jedoch umgebaut bzw. geringfügig erweitert. Zusätzlich soll das Gebäude
energetisch saniert werden.
Der Bau- und
Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.06.2023 bereits das Einvernehmen
zum Bauantrag erteilt.
Das Landratsamt
Landsberg am Lech teilt zusätzlich mit:
„Bei
der Überprüfung des Bauantrages wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des
Bebauungsplans "Schondorfer-/Dießenerstraße" unter Ziffer 1.2 und
1.13 aufgrund der vorliegenden Bestandssituation nicht eingehalten werden
können:
- Die
Baugrenze wird in Richtung Norden durch die geplante Außentreppe überschritten.
- Auch
wird die Baugrenze in Richtung Norden durch die bestehenden Nebenanlagen
überschritten.
- Die
Baulinie in Richtung Westen wird zudem durch den geplanten Balkon im
Dachgeschoss sowie durch die Terrassenüberdachung (Vordach) überschritten.
- Die
maximal zulässige Grundfläche von 120 m² wird überschritten (Hauptgebäude nach
Aufbringung Außendämmung 121,28 m² + Terrassenüberdachung 11,61 m² +
Außentreppe 6,28 m² + Balkon zusätzlich 0,83 m² = 140 m²).
- Die
maximal zulässige Größe der Dachflächenfenster wird überschritten.
Daher
wurde von den Bauherrn die entsprechenden Anträge auf Befreiung gestellt (vgl.
Anhang).
Aus
unserer Sicht kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Aufgrund
von § 31 Abs. 2 BauGB bitten wir Sie um Mitteilung, ob die Gemeinde Utting a.
A. den Anträgen auf Befreiung zustimmt.“
Beschluss:
Die Zustimmung zu den beantragten
Befreiungen wird erteilt.