Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück mit der FlNr. 38, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff des rechtsgültigen Bebauungsplans „Schondorfer-/Dießener-Straße“. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist anzuwenden.

 

Das Bestandsgebäude verfügt bereits über 2 Wohneinheiten. Die bestehenden Wohneinheiten werden jedoch umgebaut bzw. geringfügig erweitert. Zusätzlich soll das Gebäude energetisch saniert werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.06.2023 bereits das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech teilt zusätzlich mit:

„Bei der Überprüfung des Bauantrages wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans "Schondorfer-/Dießenerstraße" unter Ziffer 1.2 und 1.13 aufgrund der vorliegenden Bestandssituation nicht eingehalten werden können:

- Die Baugrenze wird in Richtung Norden durch die geplante Außentreppe überschritten.

- Auch wird die Baugrenze in Richtung Norden durch die bestehenden Nebenanlagen überschritten.

- Die Baulinie in Richtung Westen wird zudem durch den geplanten Balkon im Dachgeschoss sowie durch die Terrassenüberdachung (Vordach) überschritten.

- Die maximal zulässige Grundfläche von 120 m² wird überschritten (Hauptgebäude nach Aufbringung Außendämmung 121,28 m² + Terrassenüberdachung 11,61 m² + Außentreppe 6,28 m² + Balkon zusätzlich 0,83 m² = 140 m²).

- Die maximal zulässige Größe der Dachflächenfenster wird überschritten.

 

Daher wurde von den Bauherrn die entsprechenden Anträge auf Befreiung gestellt (vgl. Anhang).

 

Aus unserer Sicht kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.

 

Aufgrund von § 31 Abs. 2 BauGB bitten wir Sie um Mitteilung, ob die Gemeinde Utting a. A. den Anträgen auf Befreiung zustimmt.“

 


Beschluss:

 

Die Zustimmung zu den beantragten Befreiungen wird erteilt.