Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt ein Lärmaktionsplan erstellt werden soll. Hierfür wurde die Firma ACCON und für die anwaltliche Vertretung die Anwaltskanzlei AVR aus München beauftragt.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt uns nun vor und wird in der Sitzung von Herrn Korbinian Grüner (Firma Accon) vorgestellt, die im Vorfeld von unserer anwaltlichen Vertretung geprüft wurde.

 

Der Gemeinderat soll neben der Billigung des Entwurfs des Lärmaktionsplans beschließen, dass auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplans die in § 47d Abs. 3 BImSchG geregelte Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Lärmaktionsplans der ACCON GmbH vom 12.09.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionspläne zu beteiligen. Dabei ist der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Dauer mindestens eines Monats im Internet zu veröffentlichen und in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auszulegen. Der Öffentlichkeit ist die Möglichkeit zu geben, auf geeignete Weise innerhalb angemessener Fristen (mindestens für die Dauer der Auslegung) zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich vorab bekanntzumachen.