Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 21.07.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Herr Gruber das Marktrecht für den Summermarkt für 2 Jahre erhält. Herr Martin (Miene) Gruber hat sich nun mit Schreiben vom 02.09.2023 um das Marktrecht am Summermarkt für weitere 5 Jahre beworben.

 

Grundsätzlich muss die Gemeinde als Veranstalter eine öffentliche Ausschreibung für die Vergabe des Marktrechtes durchführen. In welcher Form ist der Gemeinde selbst überlassen, zum Beispiel ist eine Veröffentlichung der Ausschreibung auf der Gemeindehomepage und an den Amtstafeln ausreichend.

Gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung handelt es sich beim Summermarkt um einen Jahrmarkt, da er regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.

Waren und Leistungen müssen nicht einem bestimmten Charakter (z.B. Christkindlmarkt) folgen.

 

Die Marktbetreiberin bzw. der Marktbetreiber ist für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich und trägt die Kosten.

 

Die Ausschreibung des Marktrechtes soll folgende Kriterien beinhalten:

-       die Gemeinde Utting am Ammersee vergibt für 5 Jahre das Marktrecht

-       der Summermarkt wird im Summerpark Fl.Nr. 2622/1, Teilbereich am See, stattfinden

-       die Veranstaltungszeit ist das Wochenende nach den Pfingstferien


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zur Vergabe des Marktrechtes „Summermarkt“ mit unten aufgeführten Kriterien durchzuführen.

-       die Gemeinde Utting am Ammersee vergibt für 5 Jahre das Marktrecht

-       der Summermarkt wird im Summerpark Fl.Nr. 2622/1, Teilbereich am See, stattfinden

-       die Veranstaltungszeit ist das Wochenende nach den Pfingstferien

-       es ist ein Marktkonzept für den Summermarkt vorzulegen