Sachverhalt:
Nach
Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2023, soll eine Vorprüfung des
Schulgebäudes (mit Integration Kindertageseinrichtung) erfolgen.
Bei dieser
Vorprüfung ist auch die Ganztagbetreuungspflicht in der Grundschule ab 2026 zu berücksichtigen,
sowie die Prüfung einer Fördermöglichkeit für die nicht unerhebliche
Investition die damit verbunden ist.
Nach
Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern, ist es notwendig für die
Beantragung von Fördermitteln, plausibel und nachvollziehbar darzustellen, ob
die beabsichtigte Investition wirtschaftlich ist. Im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung muss dargestellt werden, ob eine Sanierung des Schulhauses
oder ein Neubau der Schule wirtschaftlicher ist. Das bedeutet, dass sowohl die
Kosten für eine Sanierung, als auch die Kosten für einen Neubau der Schule
gegenübergestellt werden müssen.
Hierzu ist
es aber auch notwendig, den erforderlichen Raum- und Betreuungsbedarf zu
ermitteln. Die Sicherstellung einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur stellt
die Gemeinden vor eine komplexe Aufgabe, die interdisziplinäre
Abstimmungsprozesse und bereichsübergreifende Planungsstrukturen erfordert.
Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote
schaffen zu können.
Damit hierzu
ein entsprechendes Planungsbüro gefunden werden kann, wurde ein
Konzeptvorschlag erarbeitet, der 5 Stufen beinhaltet (siehe Anlage).
Auf dieser
Basis (inkl. der Varianten für die Integration Krippe/Kita) soll eine
Angebotseinholung erfolgen.
Diese
Grundlagenermittlung ist grundsätzlich alleine nicht förderfähig. Nach Auskunft
der Förderstelle, ist es aber möglich, bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme
die Kosten entsprechend anzugeben. Es handelt sich hier bereits um
Planungskosten für die eigentliche Maßnahme, daher werden diese im Nachgang
gefördert.
Eine Beauftragung des angebotenen 5 Stufenplans für das Schulgelände hätte die Konsequenz, dass sich eine mögliche Umsetzung der Kindertageseinrichtung in der Bahnhofsstr. 31 sich um mindestens 1 Jahr verzögern würde. Ein Teilbeauftragung von nur einzelnen Stufen ist nach Rücksprache mit Frau Hess leider nicht möglich, da die Stufen 1 bis 5 inhaltlich ineinandergreifen und aus vergabetechnischen Gründen als Gesamtpaket ausgeschrieben werden müssen.
Des Weiteren hat die Verwaltung eine Übersicht zu den beiden Standorten mit Vor- und Nachteilen erstellt.
Überprüfung des
Standortes Schulgelände (5 Stufenplan)
Vorteile: |
Nachteile: |
-
sehr
gründliche Abwägung möglich |
-
Verzögerung
des Weiteren Kiga Bau um mind. ein Jahr |
-
mögliche
Einsparung von Flächen |
-
Verschärfung
eines bereits heute sehr komplexen Vorhabens |
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-
Unklare Trägerfrage |
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-
auch
künftig schwierige Trennung der Nutzung im Gebäude, auch bei Nachnutzung
(Aufsicht) |
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-
Schulgebäude
bereits heute am Limit |
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-
Hohes
Bauvolumen (Optik) |
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-
Frage
der Trennung Krippe/Kiga |
Festlegung
Kindertageseinrichtung in der Bahnhofsstraße ohne weitere Standortprüfung
Vorteile: |
Nachteile: |
-
schnelles
Verfahren möglich |
-
Abwägung
nicht in der gleichen Tiefe möglich |
-
Trägerfrage geklärt |
-
hohes
Bauvolumen |
-
Nachnutzung
durch klare Abgrenzung in separatem Baukörper möglich |
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-
relativ
klare Fördersituation |
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-
Thema
Kindertagesbetreuung abgeschlossen |
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-
zentrale
Lage / Stärkung Ortskern |
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-
Synergien
in der Außengestaltung möglich (Mehrfachbeauftragung Städtebauförderung) |
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-
Flächenbevorratung
für Schulerweiterung |
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Zusätzlich wurden die betroffenen Fachstellen und Beteiligten um Stellungnahme ihrerseits zu den jeweiligen Standorten gebeten:
-
Schulamtsdirektor
Landsberg am Lech, Herr Heußner
-
Fachaufsicht
Kindertageseinrichtung, Frau Geirhos
-
Kinderhilfe
Oberland, Frau Erndtmann
-
Schulleitung
Grundschule Utting, Frau Schippl
Die eingegangenen
Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage angehängt.
Antrag zur Geschäftsordnung von Bürgermeister
Hoffmann:
Der
Beschlussvorschlag bei TOP 7 soll als namentliche Abstimmung durchgeführt
werden.
Abstimmung: Ja
9 Nein 5
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Angebotseinholung
auf Basis des 5-Stufen-Vorschlags inkl. der Prüfung einer
Kindertageseinrichtung zu.
Abstimmung: Ja
4 Nein 10
Ja:
Frau Vogt, Frau v. Thülen, Herr
Lutzenberger, Herr Noll
Nein:
Herr Schneider, Herr Dr. Högenauer,
Herr Kettler, Herr Schiller,
Herr Hansch, Herr Hornsteiner, Herr Liebner,
Herr Wilhelm K.,
Herr Stief, Herr Hoffmann
Antrag zur Geschäftsordnung von Gemeinderat
Lutzenberger:
Der angepasste
Beschluss, dass die Angebotseinholung auf Basis des 5-Stufen-Vorschlags ohne
Prüfung als Standort Kindertageseinrichtung erfolgt, soll als namentliche
Abstimmung durchgeführt werden.
Abstimmung: Ja
14 Nein 0
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Angebotseinholung
auf Basis des 5-Stufen-Vorschlags ohne der Prüfung Standort
Kindertageseinrichtung zu.
Ja: Frau Vogt, Frau v. Thülen, Herr Lutzenberger,
Herr Noll, Herr Schneider,
Herr Dr. Högenauer, Herr Kettler, Herr
Schiller, Herr Hansch,
Herr Hornsteiner, Herr Liebner, Herr Wilhelm
K., Herr Stief, Herr Hoffmann
Nein: -