Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2023, soll eine Vorprüfung des Schulgebäudes (mit Integration Kindertageseinrichtung) erfolgen.

 

Bei dieser Vorprüfung ist auch die Ganztagbetreuungspflicht in der Grundschule ab 2026 zu berücksichtigen, sowie die Prüfung einer Fördermöglichkeit für die nicht unerhebliche Investition die damit verbunden ist.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern, ist es notwendig für die Beantragung von Fördermitteln, plausibel und nachvollziehbar darzustellen, ob die beabsichtigte Investition wirtschaftlich ist. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung muss dargestellt werden, ob eine Sanierung des Schulhauses oder ein Neubau der Schule wirtschaftlicher ist. Das bedeutet, dass sowohl die Kosten für eine Sanierung, als auch die Kosten für einen Neubau der Schule gegenübergestellt werden müssen.

 

Hierzu ist es aber auch notwendig, den erforderlichen Raum- und Betreuungsbedarf zu ermitteln. Die Sicherstellung einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur stellt die Gemeinden vor eine komplexe Aufgabe, die interdisziplinäre Abstimmungsprozesse und bereichsübergreifende Planungsstrukturen erfordert. Eine belastbare Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, passgenaue Angebote schaffen zu können.

 

Damit hierzu ein entsprechendes Planungsbüro gefunden werden kann, wurde ein Konzeptvorschlag erarbeitet, der 5 Stufen beinhaltet (siehe Anlage).

 

Auf dieser Basis (inkl. der Varianten für die Integration Krippe/Kita) soll eine Angebotseinholung erfolgen.

 

Diese Grundlagenermittlung ist grundsätzlich alleine nicht förderfähig. Nach Auskunft der Förderstelle, ist es aber möglich, bei der Umsetzung der geplanten Maßnahme die Kosten entsprechend anzugeben. Es handelt sich hier bereits um Planungskosten für die eigentliche Maßnahme, daher werden diese im Nachgang gefördert.

 

Eine Beauftragung des angebotenen 5 Stufenplans für das Schulgelände hätte die Konsequenz, dass sich eine mögliche Umsetzung der Kindertageseinrichtung in der Bahnhofsstr. 31 sich um mindestens 1 Jahr verzögern würde. Ein Teilbeauftragung von nur einzelnen Stufen ist nach Rücksprache mit Frau Hess leider nicht möglich, da die Stufen 1 bis 5 inhaltlich ineinandergreifen und aus vergabetechnischen Gründen als Gesamtpaket ausgeschrieben werden müssen.

 

Des Weiteren hat die Verwaltung eine Übersicht zu den beiden Standorten mit Vor- und Nachteilen erstellt.

 

Überprüfung des Standortes Schulgelände (5 Stufenplan)

 

Vorteile:

Nachteile:

-       sehr gründliche Abwägung möglich

 

-       Verzögerung des Weiteren Kiga Bau um mind. ein Jahr

-       mögliche Einsparung von Flächen

 

-       Verschärfung eines bereits heute sehr komplexen Vorhabens

 

-       Unklare Trägerfrage

 

-       auch künftig schwierige Trennung der Nutzung im Gebäude, auch bei Nachnutzung (Aufsicht)

 

-       Schulgebäude bereits heute am Limit

 

-       Hohes Bauvolumen (Optik)

 

-       Frage der Trennung Krippe/Kiga

 

 

 

 

 

Festlegung Kindertageseinrichtung in der Bahnhofsstraße ohne weitere Standortprüfung

 

Vorteile:

Nachteile:

-       schnelles Verfahren möglich

-       Abwägung nicht in der gleichen Tiefe möglich

-       Trägerfrage geklärt

-       hohes Bauvolumen

-       Nachnutzung durch klare Abgrenzung in separatem Baukörper möglich

 

-       relativ klare Fördersituation

 

-       Thema Kindertagesbetreuung abgeschlossen

 

-       zentrale Lage / Stärkung Ortskern

 

-       Synergien in der Außengestaltung möglich (Mehrfachbeauftragung Städtebauförderung)

 

-       Flächenbevorratung für Schulerweiterung

 

 

Zusätzlich wurden die betroffenen Fachstellen und Beteiligten um Stellungnahme ihrerseits zu den jeweiligen Standorten gebeten:

 

-       Schulamtsdirektor Landsberg am Lech, Herr Heußner

-       Fachaufsicht Kindertageseinrichtung, Frau Geirhos

-       Kinderhilfe Oberland, Frau Erndtmann

-       Schulleitung Grundschule Utting, Frau Schippl

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage angehängt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung von Bürgermeister Hoffmann:

Der Beschlussvorschlag bei TOP 7 soll als namentliche Abstimmung durchgeführt werden.

 

Abstimmung:             Ja 9     Nein 5

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Angebotseinholung auf Basis des 5-Stufen-Vorschlags inkl. der Prüfung einer Kindertageseinrichtung zu.

 

Abstimmung:             Ja 4     Nein 10

 

                                    Ja: Frau Vogt, Frau v. Thülen, Herr Lutzenberger, Herr Noll

 

                                    Nein: Herr Schneider, Herr Dr. Högenauer, Herr Kettler, Herr Schiller,

Herr Hansch, Herr Hornsteiner, Herr Liebner, Herr Wilhelm K.,

Herr Stief, Herr Hoffmann

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung von Gemeinderat Lutzenberger:

Der angepasste Beschluss, dass die Angebotseinholung auf Basis des 5-Stufen-Vorschlags ohne Prüfung als Standort Kindertageseinrichtung erfolgt, soll als namentliche Abstimmung durchgeführt werden.

 

Abstimmung:             Ja 14   Nein 0

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Angebotseinholung auf Basis des 5-Stufen-Vorschlags ohne der Prüfung Standort Kindertageseinrichtung zu.

 


 

Ja: Frau Vogt, Frau v. Thülen, Herr Lutzenberger, Herr Noll, Herr Schneider,

Herr Dr. Högenauer, Herr Kettler, Herr Schiller, Herr Hansch,

Herr Hornsteiner, Herr Liebner, Herr Wilhelm K., Herr Stief, Herr Hoffmann

 

Nein: -